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Bürgerfonds Kultur

Förderung von gemeinwohlorientierten Kulturprojekten aus dem Bürgerfonds

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wissen­schaft, Kultur, Bundes- und Europa­angelegenheiten, unterstützt gemeinwohl­orientierte kulturelle Projekte, die nicht durch bereits bestehende Programme abgedeckt sind.

Die Antrag­stellung erfolgt ausschließlich über das LFI M-V.
Antrags­berechtigt sind sowohl juristische Personen des Privat­rechts und des öffentlichen Rechts als auch natürliche Personen; ohne wirtschaftliche Interessen oder Gewinn­erzielungs­absicht.

Programm­kurzbeschreibung

Was wird gefördert?

Gefördert werden auf Basis der Kultur­förderrichtlinie (KultFöRL M-V) Maßnahmen im Kulturbereich (gemeinwohl­orientierte Projekte, die durch bestehende Förder­programme nicht abgedeckt sind), die die Gemeinschaft und den Zusammen­halt in M-V erhalten und stärken.

Hierzu zählen:

  • Lokale, kulturelle Projekte
  • Weiter­bildungen im kulturellen Bereich
  • Übernahme anteiliger Finanzierung wie z. B. LEADER Förderung und andere, im Einzelfall nach Prüfung über die maximale Fördersumme (15.000 EUR p. a. pro Projekt) hinaus
  • Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.000 bis maximal 2.000 EUR

Zuwendungen können für zeitlich abgegrenzte Vorhaben ausgereicht werden (keine Dauer­förderungen/Kompensation öffent­licher Förderungen und keine Förderung von Vorhaben, die auf eine Anschluss­förderung hinaus­laufen).

Wie wird gefördert?

Mindest- und Höchst­förder­betrag
Abweichend von der Richtlinie gilt ein Mindest­betrag von 1.000 EUR p. a. pro Projekt und ein maximaler Förderbetrag von 15.000 EUR p. a. pro Projekt.

Die Prüfung der Förderwürdigkeit (kultureller und gesell­schaftlicher Mehrwert) kann die Beiziehung weiterer Angaben und Begründungen erforderlich machen. Die Bewilligungs­behörde kann ggf. zur Klärung von Identitäts- und Kontofragen auch Kopien von Personal­ausweisen und Bankkarten verlangen. Dort enthaltene Daten außer Name, Anschrift und Konto­nummer können geschwärzt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antrag­stellung erfolgt unter Verwendung des Antrags­formulars jeweils zum Ende eines Quartals (31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12. d. J.) im Rahmen der Programm­laufzeit. Das Antrags­formular ist per E-Mail oder postalisch beim LFI M-V einzureichen.

Förderwürdige Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushalts­mittel nach dem Datum des Eingangs bei der Bewilligungs­behörde unterstützt.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Ronald Bahr

Telefon: 0385 6363-1385

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