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CORONA-SOFORTHILFE

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DigitalPakt Schulen „Administration“

2019-2024

ACHTUNG! Die Antragsfrist für das Förderprogramm endet am 31.12.2023!

Im Zuge der Digitali­sierung an den Schulen gewährt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V Zuwendungen mit dem Ziel, die Schulträger bei dem Auf- und Ausbau von professionellen Strukturen zur Administration schulischer IT-Infrastruktur zu unterstützen.

Achtung! Eine Antrag­stellung ist für private und öffent­liche Schul­träger erforderlich!

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Im Zuge der Digitali­sierung an den Schulen gewährt das Ministerium für Bildung und Kinder­tages­förderung M-V Zuwendungen mit dem Ziel, die Schul­träger bei dem Auf- und Ausbau von professionellen Strukturen zur Administration schulischer IT-Infras­truktur zu unter­stützen.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Schul­träger von Schulen in öffent­licher Träger­schaft gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Ver­bindung mit § 104 des Schul­gesetzes und Zuwendung­sempfänger sind Schul­träger von staatlich genehmigten Ersatz­schulen gemäß § 11 Absatz 2 in Ver­bindung mit § 118 des Schul­gesetzes.

Was wird gefördert?

Adminis­tration im Sinne dieser Verwaltungs­vorschrift umfasst insbesondere technische Planung, die Installation, die Konfi­guration, die Wartung, den Support und die Pflege der informations­technischen Infra­struktur (Hard­ware und Soft­ware) und der End­geräte einer oder mehrerer Schulen des Schul­trägers. Eingeschlossen sind Service­leistungen für die Sicher­stellung des laufenden Betriebs der pädagogisch genutzten Anlagen und Systeme im Bewilligungs­zeitraum.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung oder in geeigneten Fällen als Voll­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zu­schusses oder einer nicht rückzahl­baren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist auf einen Höchst­betrag begrenzt. Der Höchst­betrag ergibt sich für den jeweiligen öffent­lichen Schul­träger aus Anlage 1 und für den jeweiligen privaten Schul­träger aus der Summe der schul­bezogenen Be­träge für die Schulen desselben Schul­trägers gemäß Anlage 2. Die ent­sprechenden Anlagen sind der AdminFöRL M-V zu entnehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Gewährung der Zu­wendung an die öffentlichen und privaten Schulträger erfolgt auf der Grund­lage eines schrift­lichen Antrages. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.12.2023 einzureichen. Die Antrags­unterlagen sind bei der Bewilligungs­behörde erhältlich oder können auf dieser Seite ab­gerufen werden. Der vollständig ausgefüllte und rechts­verbindlich unter­schriebene Antrag nebst Unter­lagen ist bei der Bewilligungs­behörde ein­zureichen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Petra Stocek

Telefon: 0385 6363-1450

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Katharina Zein

Telefon: 0385 6363-1274

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Runa Lerbs

Telefon: 0385 6363-1454

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