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CORONA-SOFORTHILFE

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DigitalPakt Schulen „Leihgeräte für Lehr­kräfte“

2019-2024

Das Ministerium für Bildung, Wissen­schaft und Kultur fördert im Zuge der Digitali­sierung an den Schulen die entsprechende technische Ausstattung in Form digitaler End­geräte für Lehr­kräfte. 

Es werden Zuwendungen für die An­schaffung von schul­gebundenen mobilen End­geräten (Laptops, Notebooks und Tablets) als Leih­geräte für Lehr­kräfte einschließlich der Inbetrieb­nahme sowie des für den Einsatz erforder­lichen Zubehörs gewährt.

ACHTUNG! Die Antragsfrist für das Förderprogramm DigitalPakt Schulen "Administration"endet am 31.12.2023!

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land M-V gewährt mit Unter­stützung von Mitteln des Bundes nach Maß­gabe Zu­wendungen an Schul­träger für schul­gebundene mobile End­geräte als Leih­geräte für Lehr­kräfte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infras­truktur, die flexibel für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichts­formen genutzt werden können, un­abhängig davon, ob dieser Unter­richt in der Schule oder als Distanz­lernen statt­findet.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind Schul­träger von Schulen in öffent­licher Träger­schaft gemäß § 103 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Ver­bindung mit § 104 des Schul­gesetzes und Zuwendung­sempfänger sind Schul­träger von staatlich genehmigten Ersatz­schulen gemäß § 11 Absatz 2 in Ver­bindung mit § 118 des Schul­gesetzes.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die An­schaffung von schul­gebundenen mobilen End­geräten als Leih­geräte für Lehr­kräfte (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetrieb­nahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zu­behörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete Schutz­vorrichtungen (Schutz­hüllen).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung oder in geeigneten Fällen als Voll­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zu­schusses oder einer nicht rückzahl­baren Zuweisung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist auf einen Höchst­betrag begrenzt. Der Höchst­betrag ergibt sich für den jeweiligen öffent­lichen Schul­träger aus Anlage 1 und für den jeweiligen privaten Schul­träger aus der Summe der schul­bezogenen Be­träge für die Schulen desselben Schul­trägers gemäß Anlage 2. Die ent­sprechenden Anlagen sind der SchulLeihgeräteFöRL M-V zu entnehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Verfahren bei Zu­wendungen an öffent­liche Schul­träger
Die Zuwendung an die öffent­lichen Schul­träger erfolgt abweichend von Nummer 3 der VV zu § 44 LHO ohne Antrags­verfahren. Die öffentlichen Schul­träger erhalten eine Zu­wendung in Höhe ihres indivi­duellen Höchst­betrages (Schulträger­budget) gemäß Anlage 1 der SchulLeihgeräteFöRL M-V mittels eines Zu­wendungs­bescheids.

Antrags­verfahren bei Zuwendung an private Schul­träger
Die Gewährung der Zu­wendung erfolgt auf der Grund­lage eines schrift­lichen Antrages. Die Antrags­unterlagen sind bei der Bewilligungs­behörde erhältlich oder können auf dieser Seite ab­gerufen werden. Jeder Schul­träger kann einen Antrag auf Zu­wendung für alle seine Schulen in seiner Träger­schaft gemäß Nummer 4.2 stellen.


Der vollständig ausgefüllte und rechts­verbindlich unter­schriebene Antrag nebst Unter­lagen ist bei der Bewilligungs­behörde ein­zureichen. Der Antrag­steller ist verpflichtet, alle zur Be­urteilung des Zuwendungs­antrages erforder­lichen Aus­künfte zu erteilen. Eine Ver­weigerung der Mit­wirkung recht­fertigt die Ab­lehnung des Zuwendungs­antrages. Versäumt der Antrag­steller es, Auskünfte innerhalb der von der Bewilligungs­behörde gesetzten Frist zu erteilen, steht dies einer Ver­weigerung der Mit­wirkung gleich.

Abweichend von Nummer 1.3 der Verwaltungs­vorschrift zu § 44 der Landes­haushalts­ordnung (VV zu § 44 LHO) ist ein vorzeitiger Vorhaben­beginn ab dem 03.06.2020 für die Gewährung der Zu­wendung unschädlich. Der vorzeitige Vorhaben­beginn erfolgt auf eigene Gefahr und eine Gewährung der Zu­wendung wird nicht zugesichert.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Petra Stocek

Telefon: 0385 6363-1450

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Katharina Zein

Telefon: 0385 6363-1274

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Runa Lerbs

Telefon: 0385 6363-1454

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