Erstattung Straßenbaubeiträge
Durch das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24.06.2019 (GVOBl. S. 115) entfallen für die Gemeinden die Einnahmen aus der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Für alle gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 begann, erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern als finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Einnahmen aus den Straßenbaubeiträgen auf Antrag die nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf der Grundlage der gemeindlichen Satzung zu kalkulierenden Beitragsforderungen.
Straßenbaumaßnahmen, deren zugrundeliegende Satzung nach dem 31.10.2018 erlassen wurde, bleiben dabei grundsätzlich unberücksichtigt.
Die Erstattung des Beitragsausfalls nach § 8a Abs. 2 KAG M-V ist beim Landesförderinstitut M-V zu beantragen. Dem Antrag ist eine Akte zu der konkreten Straßenbaumaßnahme, für die eine Erstattung geltend gemacht wird, beizufügen.
Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabevorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungsverfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, die zum Förderprogramm gehörenden Formulare herunterzuladen.