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GRW - Gewerbliche Wirtschaft

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Die Gemeinschafts­aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) ist das zentrale Förder­programm für die Förderung von Investitions­vorhaben der gewerblichen Wirt­schaft (einschließlich Tourismus), mit denen dauerhaft Arbeits­plätze bzw. Ausbildungs­plätze in Mecklen­burg-Vorpom­mern geschaf­fen oder gesichert werden. Das Programm ist für Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft vor­gesehen, die förder­fähige Investitions­vorhaben in Mecklen­burg-Vorpom­mern durch­führen und von deren Rea­lisierung bedeu­tende regional­wirt­schaftliche Effekte aus­gehen. Der form­gebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landes­förderinstitut M-V zu stellen.

Die inhalt­liche Aus­gestal­tung der GRW-För­derung erfolgt anhand des jeweils gül­tigen Koordin­ierungs­rahmens und weiterer Vor­gaben des Landes.

Auf­grund zahl­reicher Ände­rungen in den Rechts­grund­lagen erar­beitet das Land M-V derzeit eine neue Richt­linie für die GRW - Gewerbliche Wirtschaft. Diese wird für alle bereits ge­stellten, noch offenen An­träge gelten.

Bis zur Veröffent­lichung der neuen Richt­linie können die bis­herigen Rege­lungen als Orien­tierungs­hilfe dienen.

 

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft nach § 2 Gewerbe­steuergesetz, die in Mecklen­burg-Vorpom­mern inves­tieren.
Die Förderfähigkeit von Investitions­vorhaben hängt unter anderem von der Tätigkeit in der geplanten oder bestehenden Betriebs­stätte ab (Geschäftsgegenstand nach Klassi­fikation der Wirtschafts­zweige WZ 2025), der Größen­klasse des Antrag­stellers sowie von der Absicht der Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen ab.
Einige Wirtschafts­zweige sind von einer Förderung aus­geschlossen, während für manche Bereiche besonders quali­fi­zierende Merkmale vorliegen müssen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.
Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für Eigenleistungen.

Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig

  • Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirt­schafts­güter

Eine lohnkostenbezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahmefall.

Wie wird gefördert?

Der Koordinierungsrahmen GRW bestimmt Förderhöchstsätze. Diese können nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.

Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, dem Geschäftsgegenstand, dem Investitions­standort sowie etwaiger weiterer Kriterien.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die GRW-Mittel sind vor Ab­schluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und form­gebunden im LFI M-V zu beantragen. Nach Antrags­eingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von GRW-Mitteln besteht nicht.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

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Stapel mit Akten

Archiv - Rechtsgrundlagen, Formulare und Merkblätter

Rechtsgrundlagen, Formulare und Merkblätter aus abgelaufenen Förderperioden

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Thomas Diebig

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