Springe direkt zu:

GRW - Gewerbliche Wirtschaft

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Die Gemeinschafts­aufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur - Gewerbliche Wirtschaft (GRWG) ist das zentrale Förder­programm für die Förderung von Investitions­vorhaben der gewerblichen Wirt­schaft (einschließlich Tourismus), mit denen dauerhaft Arbeits­plätze bzw. Ausbildungs­plätze in Mecklen­burg-Vorpom­mern geschaf­fen oder gesichert werden. Das Programm ist für Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft vor­gesehen, die förder­fähige Investitions­vorhaben in Mecklen­burg-Vorpom­mern durch­führen und von deren Rea­lisierung bedeu­tende regional­wirt­schaftliche Effekte aus­gehen. Der form­gebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landes­förderinstitut M-V zu stellen.

Die inhalt­liche Aus­gestal­tung der GRW-För­derung erfolgt anhand des jeweils gül­tigen Koordin­ierungs­rahmens und weiterer Vor­gaben des Landes.

Auf­grund zahl­reicher Ände­rungen in den Rechts­grund­lagen erar­beitet das Land M-V derzeit eine neue Richt­linie für die GRW - Gewerbliche Wirtschaft. Diese wird für alle bereits ge­stellten, noch offenen An­träge gelten.

Bis zur Veröffent­lichung der neuen Richt­linie können die bis­herigen Rege­lungen als Orien­tierungs­hilfe dienen.

 

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft nach § 2 Gewerbe­steuergesetz, die in Mecklen­burg-Vorpom­mern inves­tieren.
Die Förderfähigkeit von Investitions­vorhaben hängt unter anderem von der Tätigkeit in der geplanten oder bestehenden Betriebs­stätte ab (Geschäftsgegenstand nach Klassi­fikation der Wirtschafts­zweige WZ 2025), die Unternehmensgröße des Antrag­stellers sowie von der Absicht der Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen ab.
Einige Wirtschafts­zweige sind von einer Förderung aus­geschlossen, während für manche Bereiche besonders quali­fi­zierende Merkmale vorliegen müssen.

Was wird gefördert?

Investitions­zuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Her­stellungs­kosten der zum Investitions­vorhaben zählenden Wirtschafts­güter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt. Investitions­vorhaben  mit  zuwendungsfähigen  Ausgaben  unter  50.000,00 EUR sind von der Förderung ausgeschlossen.

Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschafts­güter sowie Eigenleistungen und Renovierungs- und Reparatur­kosten.

Eine lohnkosten­bezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahme­fall.

Wie wird gefördert?

Der Koordinierungs­rahmen GRW bestimmt Förder­höchstsätze. Diese können nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden.

Die Ermittlung der konkreten Förder­sätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, dem Geschäfts­gegenstand, dem Investitions­standort sowie etwaiger weiterer Kriterien. 

Die Kriterien sind in den „Ergänzenden Angaben zum Formantrag“ ab Seite 14 detailliert beschrieben.

Für Investitions­vorhaben in den Landkreisen Nord­westmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklen­burgische Seen­platte und Vorpommern-Rügen liegt der Basisfördersatz bei 25% für kleine Unternehmen und bei 15% für mittlere Unternehmen.

In den kreis­freien Städten Schwerin und Hansestadt Rostock liegt der Basis­fördersatz bei 20% für kleine Unternehmen und bei 10% für mittlere Unternehmen. Für den Standort Hansestadt Rostock sind im Koordinierungs­rahmen Wohn­gebiete ausgewiesen, für die die Fördersätze des D-Fördergebietes gelten.

Für Investitions­vorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basis­fördersatz bei 35% für kleine Unternehmen und bei 25% für mittlere Unternehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die GRW-Mittel sind vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und form­gebunden im Landes­förderinstitut M-V zu beantragen. Nach Antrags­eingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Ein Rechts­anspruch auf Gewährung von GRW-Mitteln besteht nicht.

Die Förder­voraus­setzungen und Kriterien können den eingangs genannten Dokumenten entnommen werden.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt, nach dem ein Zuwendungs­bescheid ergangen ist, im Erstattungs­prinzip. Die Zuwendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden, als sie für bereits erfolgte Zahlungen oder erbrachte Leistungen benötigt wird. Der Anforderung ist ein zahlenmäßiger Nachweis der angeforderten Ausgaben zusammen mit einer ent­sprechenden Belegliste (Web-Nachweis) beizufügen.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Stapel mit Akten

Archiv - Rechtsgrundlagen, Formulare und Merkblätter

Rechtsgrundlagen, Formulare und Merkblätter aus abgelaufenen Förderperioden

Taschenrechner

GRW-Sonderprogramme 2021

Informationen zu den Sonderprogrammen 2021.

Sie haben Fragen?

GRW Investitionsförderung I
HRO, LK NWM, LK Rostock, LK Vorpommern-Rügen

Bernd Kuhnert

Telefon: 0385 6363-1411

E-Mail senden

Sven Garling

Telefon: 0385 6363-1253

E-Mail senden

GRW Investitionsförderung II
SN, LK Ludwigslust-Parchim, LK Meckl. Seenplatte, LK Vorpommern-Greifswald

Stephan Schulz

Telefon: 0385 6363-1479

E-Mail senden

Thomas Diebig

Telefon: 0385 6363-1289

E-Mail senden
Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben