GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung
Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen.
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Die Mittel für Minisolaranlagen für Eigentümer sind ausgeschöpft. Weitere Anträge von Eigentümern haben keinerlei Aussicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläuterung beim Förderprogramm.
Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungstechnischen Fragen zu den Härtefallhilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzelheiten gerne auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefallhilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landesförderinstitut ab.
Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen.
Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzung können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien gefördert werden.
Sofern das Darlehen mit einem Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förderprogramms Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Darlehensnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend überregional absetzen.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen.
Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.
Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut M-V zu beantragen.
Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept und soweit schon vorhanden eine Finanzierungsbestätigung mit Betragsangabe und Konditionen bei anteiliger Finanzierung durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapitalgeber beizufügen.
Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabevorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungsverfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.