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GRW-Ergänzungs­dar­lehens­finanzierung

Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Investitions­vorhaben, die die Förder­voraussetzungen des jeweils geltenden Koordi­nierungs­rahmens der Gemein­schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Förder­voraussetzung können auch Maßnahmen im Bereich der Energie­effizienz und der erneuerbaren Energien gefördert werden.
Sofern das Darlehen mit einem Investitions­zuschuss aus der Gemeinschafts­aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förder­programms Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Darlehens­nehmer können Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend über­regional absetzen.
Gemäß den rechtlichen Vor­gaben sind bestimmte Wirt­schafts­zweige und Branchen von der Förderung aus­geschlossen.

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungs­kosten der zum Investitions­vorhaben zählenden Wirtschafts­güter des Sach­anlage­vermögens.

Wie wird gefördert?

  • Der Anteil des GRW-Ergänzungs­darlehens darf grund­sätzlich höchstens 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben betragen. Der Maximal­betrag für Vorhaben beträgt 5 Mio. EUR; Mindest­betrag 20.000 EUR.
  • Bei Maßnahmen im Bereich Energie­effizienz und erneuerbare Energien, die über den gesetz­lichen Standard hinausgehen, kann sich der Anteil des Darlehens um bis zu 5 Prozentpunkte erhöhen.
  • Die Förderung erfolgt subsidiär gegenüber der Finanzierung durch eine Geschäfts­bank und setzt voraus, dass die Gesamt­finanzierung des Vorhabens sicher­gestellt werden kann.
  • Sicherheiten: dingliche Kredit­sicherheiten, soweit nicht in ausreichendem Maße vorhanden vollstreck­bare Ausfertigung eines notariellen Schuld­anerkennt­nisses des Darlehens­nehmers oder der Gesell­schafter bei juristischen Personen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?

Das GRW-Ergänzungs­darlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und formgebunden im Landes­förder­institut M-V zu beantragen.
Dem Antrag ist ein aussage­fähiges Unternehmens­konzept und soweit schon vorhanden eine Finanzierungs­bestätigung mit Betrags­angabe und Kondi­tionen bei anteiliger Finan­zierung durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapital­geber beizufügen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Mona Antemann

Telefon: 0385 6363-8303

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Sandra Laudan

Telefon: 0385 6363-8304

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