GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung
Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen.
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Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen.
Gefördert werden können Investitionsvorhaben, die die Fördervoraussetzungen des jeweils geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfüllen. Innerhalb dieses Rahmens und dieser Fördervoraussetzung können auch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien gefördert werden.
Sofern das Darlehen mit einem Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ kombiniert wird, sind hinsichtlich der Höhe des Zuschusses die Regelungen des jeweils gültigen Regionalen Förderprogramms Mecklenburg-Vorpommern zu beachten. Darlehensnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend überregional absetzen.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen.
Förderfähige Ausgaben sind im Wesentlichen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens besteht nicht.
Das GRW-Ergänzungsdarlehen ist vor Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge schriftlich und formgebunden im Landesförderinstitut M-V zu beantragen.
Dem Antrag ist ein aussagefähiges Unternehmenskonzept und soweit schon vorhanden eine Finanzierungsbestätigung mit Betragsangabe und Konditionen bei anteiliger Finanzierung durch die Hausbank bzw. sonstiger Kapitalgeber beizufügen.
Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabevorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungsverfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Rechtsgrundlagen und das Antragsformular herunterzuladen.