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Sonderprogramme innerhalb der GRW

Um pandemiebedingten Auswirkungen auf die Wirtschaft entgegenzutreten, galt für das Jahr 2021 ein teilweise erweiterter Förderrahmen (Bundesregelung Kleinbeihilfen) in Form von drei Sonderprogrammen. Die grundsätzlichen Regelungen der GRW galten auch in diesen Sonderprogrammen. Für die Mittelanforderung und den Verwendungsnachweis sind die allgemeinen allgemeinen GRW-Antragsdokumente zu verwenden. Zu beachten sind spezielle Fristen und Darlegungspflichten.

Die Antragsfrist für die Sonderprogramme I-III endete am 30.09.2021.

Sonderprogramm I: Modernisierung für Beherbergungsbetriebe

Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben seit 13.07.2020 die Möglichkeit, im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Gefördert werden Investitionen zur Qualitäts­steigerung und/oder Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinaus­gehen. Es muss also darum gehen, dass mit der Investition „ein Mehr an Angeboten“ entsteht bzw. dass die Investition dazu führt, dass „etwas anderes, Verbessertes“ entsteht.
Antragsformular, weitere Erklärungsformulare, Merkblatt und andere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Moderni­sierung für Beherbergungsbetriebe" weiter unten auf dieser Seite.

Sonderprogramm II: Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe; zeitweise erhöhte Fördersätze

Um Anreize für Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe zu setzen und damit die Beschäftigungs- und Einkommenssituation im Land zu verbessern und die Wirtschaft nachhaltig anzuschieben, erweitert das Land seine Förderpraxis für die Investitions­förderung aus der GRW und bezuschusst im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe mit bis zu 20 Prozentpunkten höheren Fördersätzen.
Antragsformular, weitere Erklärungsformulare, Merkblatt und andere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Investitionen im "Verarbeitenden Gewerbe" weiter unten auf dieser Seite.

Sonderprogramm III: Modernisierung für touristische Speisegaststätten

Um den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, haben Restaurants mit herkömmlicher Bedienung in  definierten tourismusrelevanten Regionen seit dem 01.06.2021 die Möglichkeit, Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung des Angebotes ab 20.000 EUR, die deutlich über die bloße Wieder­herstellung des Ursprungszustands hinausgehen; das sind die Errichtung von Außenbereichen, die Anlage von Spielplätzen, die Schaffung von Stellplätzen, die Anschaffung von Kühl-/Gefrierzellen, die Anschaffung von hochwertiger Küchentechnik im Bereich Smart Kitchen/ Connected Cooking und die Anschaffung und der Einbau von fest installierten Buffets.
Antragsformular, Merkblatt und weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Modernisierung für touristische Speise­gaststätten" weiter unten auf dieser Seite.


Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:

Sie haben Fragen?

GRW Investitionsförderung I
HRO, LK NWM, LK Rostock, LK Vorpommern-Rügen

Bernd Kuhnert

Telefon: 0385 6363-1411

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Sven Garling

Telefon: 0385 6363-1253

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GRW Investitionsförderung II
SN, LK Ludwigslust-Parchim, LK Meckl. Seenplatte, LK Vorpommern-Greifswald

Stephan Schulz

Telefon: 0385 6363-1479

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Manuela Göttmann-Fürst

Telefon: 0385 6363-1401

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