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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Integrierte nach­haltige Stadtentwicklung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für infra­strukturelle Maßnahmen (Projekte) der integrierten nach­haltigen Stadt­entwicklung mit folgenden Zielen:

  1. Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kultur­erbes,
  2. Verbesserung der städtischen Umwelt­qualität sowie die
  3. Verbesserung der Möglich­keiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesell­schaft.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unter­stützung nach dieser Richt­linie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Die zur Veröffentlichung bereit­gestellte Stadt­entwicklungs­förder­richtlinie sowie weitere notwendige Unter­lagen finden Sie ebenfalls als Formulare auf dieser Seite.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für infra­strukturelle Maß­nahmen (Projekte) der Integrierten nachhaltigen Stadt­entwicklung mit folgenden Zielen:

  1. Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,
  2. Verbesserung der städtischen Umwelt­qualität sowie die
  3. Verbesserung der Möglich­keiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unter­stützung nach dieser Richt­linie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind die im Landes­raum­entwicklungs­programm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittel­zentren benannten Gemeinden sowie weitere Gebiets­körper­schaften des öffent­lichen Rechts. Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiter­leiten.

Was wird gefördert?

  1. Städte­bauliche Projekte zur Ver­besserung der dauer­haften Nutzung des kulturellen Erbes, soweit es sich um kleine Infrastruktur-Projekte handelt, bei denen die Gesamt­kosten die Schwelle von 5 Mio. EUR (im Falle von UNESCO-Weltkultur­erbe 10 Mio. EUR) nicht über­schreiten,
  2. Städte­bauliche Projekte zur Erschließung und Entwicklung stadt­naher und inner­städtischer Brach­flächen, Wohn­umfeld­gestaltung und Grün­vernetzung,
  3. Umwelt­relevante Verkehrs­infrastruktur­projekte, mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die signifikant zur Reduzierung der Emissionen von Luft­schadstoffen und/oder Lärm und zum Schutz der menschlichen Gesund­heit durch Verringerung der Unfall­gefahren beitragen,
  4. Projekte zur Verbesserung städtischer Infra­strukturen (einschließlich der Verbesserung ihrer Barriere­freiheit), mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die für spezifische Bevölkerungs­gruppen eine leichtere Integration in Bildung, Arbeit und Gesell­schaft ermöglichen

Beispiele sind der Richt­linie zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben als nicht rückzahl­barer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung beträgt in der Regel 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben. Vergabe­vorschriften sind einzuhalten. Als Handbuch steht der EFRE-Leitfaden zur Vergabe zur Verfügung. Mittel­anforderungen werden auf Grund­lage bezahlter Rechnungen gestellt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V startet Projekt­aufrufe. Die möglichen Zuwendungs­empfänger bewerben sich im Auswahl­verfahren mit ein oder mehreren Projekten in priori­sierter Reihen­folge. Die Projekte müssen Bestand­teil des jeweiligen Inte­grierten Stadt-Entwicklungs-Konzeptes (ISEK) sein.
Das fachlich zuständige Ministerium teilt die Entscheidung zur Projekt­auswahl direkt mit.
Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhaben­beginns begonnen werden.

Ein Rechts­anspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Das Land entscheidet nach pflicht­gemäßem Ermessen im Rahmen der verfüg­baren Haushalts­mittel.
Im Rahmen der Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind besondere Regelungen zur Auftrags­vergabe und zur Publizität zu beachten.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Mit Stichtag 01.07.2019 gilt für EFRE geförderte Vorhaben für die Vergabe von Planungs­leistungen folgende Auflage:
Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vor­gesehene Erbringung einer Dienst­leistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist bei der Schätzung des Auftrags­wertes der geschätzte Gesamt­wert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungs­leistungen gilt dies abweichend von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV nicht nur für Lose über gleich­artige Leistungen. Alle auf ein bestimmtes Bauwerk bezogenen Planungs­leistungen sind in die Auftrags­wert­schätzung einzu­beziehen. Hierzu zählen insbesondere die Planungs­leistungen, die in den verschiedenen Leistungs­phasen und Leistungs­bildern der HOAI erbracht werden. Erreicht oder über­schreitet der geschätzte Gesamt­wert den maß­geblichen Schwellen­wert, gilt die Vergabe­verordnung für die Vergabe jedes Loses.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Doreen Machel

Telefon: 0385 6363-1415

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Guido Glöckler

Telefon: 0385 6363-1396

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