Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
(EFRE V)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für infrastrukturelle Maßnahmen (Projekte) der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit folgenden Zielen:
- Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,
- Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie die
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unterstützung nach dieser Richtlinie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die zur Veröffentlichung bereitgestellte Stadtentwicklungsförderrichtlinie sowie weitere notwendige Unterlagen finden Sie ebenfalls als Formulare auf dieser Seite.
Bitte beachten!
Auf Grund der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014-2020 erfolgen keine Projektaufrufe in dieser Förderperiode mehr und es können damit keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.
Ober- und Mittelzentren haben ab sofort die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung im Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 (EFRE VI) zu stellen.