Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen.
Dazu zählen insbesondere:
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
- Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe;
- Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
- Planungsleistungen investiver Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass
- das Projekt in M-V durchgeführt wird,
- die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen,
- sich der Projektstandort im Eigentum des Antragstellers befindet beziehungsweise dieser eine Nutzungsberechtigung entsprechend der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen kann
- das Projekt sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant ist,
- die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten gesichert ist,
- mit dem Vorhaben nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen wird,
- die Amortisationszeit des Projektes fünf Jahre überschreitet.
Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.