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CORONA-SOFORTHILFE

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Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Das Klima ändert sich welt­weit und mit dem Klima verändern sich die Lebens­bedingungen der Menschen. Wir unter­stützen innovative Klimaschutz­beiträge zur Steigerung der Energie­effizienz, zur Energie­einsparung und zur stärkeren Nutzung erneuer­barer Energien. Dabei fördern wir das Handeln von nicht wirtschaftlich tätigen Organi­sationen durch ihren Beitrag zur Emissions­minderung mit einer Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben eines Klimaschutz­projektes. Über die Höhe der anteiligen Förderung gibt ein separates Merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V Auskunft. Ein zusätzlich geschaffenes Bonus­system für besondere Innovationen oder außer­gewöhnliche Projekte ermöglicht darüberhinaus eine Erhöhung der Grund­förderung.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Klima ändert sich welt­weit und mit dem Klima verändern sich die Lebens­bedingungen der Menschen. Wir unter­stützen innovative Klimaschutz­beiträge zur Steigerung der Energie­effizienz, zur Energie­einsparung und zur stärkeren Nutzung erneuer­barer Energien. Dabei fördern wir das Handeln von nicht wirtschaft­lich tätigen Organi­sationen durch ihren Beitrag zur Emissions­minderung mit einer Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben eines Klimaschutz­projektes. Über die Höhe der anteiligen Förderung gibt ein separates Merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V Auskunft. Ein zusätzlich geschaffenes Bonus­system für besondere Innovationen oder außer­gewöhnliche Projekte ermöglicht darüber hinaus eine Erhöhung der Grund­förderung.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert die Unter­stützung nach dieser Richt­linie unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger, sofern sie nicht wirtschaft­lich tätig sind, können sein:

  • Körper­schaften und Anstalten öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchen)
  • Vereine, Verbände und Stiftungen

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhaus­gasen dienen. 
Dazu zählen insbesondere:

  • Investive Maßnahmen zur Energie­einsparung und zur Verbesserung der Energie­effizienz, die über den gesetz­lichen Standard hinausgehen
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärme­nutzung
  • Infrastruktur­maßnahmen zur Nutzung erneuer­barer Energien
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nicht­fossiler Kraft­stoffe und Antriebe;
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energie­effizienz­potenzialen und erneuer­baren Energien
  • Vorplanungs­studien zur Vor­bereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energie­versorgungs­strukturen; Energie­management­untersuchungen
  • Planungs­leistungen investiver Maßnahmen

Zuwendungs­fähig sind Ausgaben, soweit sie zur Durch­führung des Vor­habens erforderlich sind.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Klimaschutz­förder­richtlinie Kommunen.

Zuwendungs­voraussetzungen:
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraus­setzung, dass

  • das Projekt in M-V durchgeführt wird,
  • die zuwendungs­fähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen,
  • sich der Projekt­standort im Eigentum des Antrag­stellers befindet beziehungsweise dieser eine Nutzungs­berechtigung entsprechend der Zweckbindungs­frist für den Standort nachweisen kann
  • das Projekt sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grund­satzes der Zweck­mäßigkeit und Wirtschaft­lich­keit geplant ist,
  • die für die Durch­führung des Projektes erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
  • die Gesamt­finanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folge­kosten gesichert ist,
  • mit dem Vorhaben nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhaben­beginns begonnen wird,
  • die Amortisations­zeit des Projektes fünf Jahre über­schreitet.

Die Zweck­bindungs­frist beträgt mindestens fünf Jahre.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben als nicht rückzahl­barer Zu­schuss gewährt. Die Höhe der Anteil­finanzierung beträgt in der Regel bis zu 50 %, im Ausnahme­fall kann einmalig ein maßnahmes­pezifischer Bonus gewährt werden.
Details zu den Förder­höhen werden über ein separates Förder­höhen­merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt veröffentlicht.
Der Antrag­steller hat seine Bemühungen um Förderung durch andere Stellen nach­zuweisen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Schriftliche Anträge sind form­gebunden vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungs­verträge im LFI M-V ein­zureichen. Planungs­leistungen gelten nicht als Beginn.

Ein Rechts­anspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zu­wendung besteht nicht.

Das Land entscheidet nach pflicht­gemäßem Ermessen im Rahmen der verfüg­baren Haushalts­mittel.
Im Rahmen der Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind besondere Regelungen zur Auftrags­vergabe und zur Publizität zu beachten.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Telefon: 0385 6363-1268

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