Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien über eine Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tätigen. Wir unterstützen innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien in kleinräumigen intelligenten Energiesystemen. Über die Höhe der anteiligen Förderung gibt ein separates Merkblatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V Auskunft. Ein zusätzlich geschaffenes Bonussystem für besondere Innovationen oder außergewöhnliche Projekte ermöglicht einzelnen Unternehmensformen darüberhinaus eine Erhöhung der Grundförderung.
Die Klimaschutzrichtlinie Unternehmen für die Förderperiode EFRE VI wurde veröffentlicht. In Kürze finden Sie auf dieser Seite Antragsformulare, andere Unterlagen und Hinweisblätter.