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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Klimaschutz-Projekte in wirt­schaftlich tätigen Organisationen

Unternehmen und anderen wirt­schaft­lich tätigen Organi­sationen soll mit dieser Förder­richtlinie die Möglich­keit gegeben werden, Investitionen in klima­schutz­relevante Techno­logien über eine Anteil­finanzierung der zuwendungs­fähigen Ausgaben zu tätigen. Wir unter­stützen innovative Klimaschutz­beiträge zur Steigerung der Energie­effizienz, zur Energie­einsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien in kleinräumigen intelligenten Energiesystemen. Über die Höhe der anteiligen Förderung gibt ein separates Merk­blatt des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V Auskunft. Ein zusätzlich geschaffenes Bonus­system für besondere Innovationen oder außer­gewöhnliche Projekte ermöglicht einzelnen Unter­nehmens­formen darüber­hinaus eine Erhöhung der Grund­förderung.


Die Klimaschutz­richtlinie Unternehmen für die Förder­periode EFRE VI wurde veröffentlicht. In Kürze finden Sie auf dieser Seite Antrags­formulare, andere Unter­lagen und Hinweis­blätter.


Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben