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Kommunal­investitions­förderung Schulen

Das Land Mecklen­burg-Vor­pommern gewährt Bundes­finanz­hilfen zur Ver­besserung der Schul­infra­struktur. Zuwendungs­empfänger sind finanz­schwache Gemeinden und Gemeinde­verbände. Gemeinden und Gemeinde­verbände sind finanz­schwach, wenn sie im Jahr 2016 Schlüssel­zuweisungen aus dem kommunalen Finan­zausgleich empfangen haben.

Das Programm ist aus­geschöpft. Es können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land M-V gewährt Zuwendungen aus Bundes­finanzhilfen zur Verbes­serung der Schul­infrastruktur finanz­schwacher Gemeinden und Gemeinde­verbänden.
Aufgrund der inhalt­lichen und sach­lichen Nähe zur Städtebau­förderung gelten die Maßgaben der Städtebau­förder­richtlinien Mecklenburg-Vorpommern, soweit nicht in den Förder­grund­sätzen Kommunal­investitions­förderung, Kapitel 2, Schulen Abweichendes geregelt ist.

Wer wird gefördert?

Zuwendungs­empfänger sind finanz­schwache Gemeinden und Gemeinde­verbände. Gemeinden und Gemeinde­verbände sind finanz­schwach, wenn sie im Jahr 2016 Schlüssel­zuweisungen aus dem kommunalen Finanz­ausgleich empfangen haben.

Was wird gefördert?

Die Finanz­hilfen werden für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirt­schaftlich­keit ausnahms­weise den Ersatz­bau von Schul­gebäuden gewährt. Zu Schul­gebäuden zählen alle Gebäude­teile und Ein­richtungen, die zu einer allgemein­bildenden Schule gehören und die dem Schul­betrieb dienen, also beispiels­weise auch Schul­sporthallen, Außen­anlagen und Mensen, Arbeits- und Werk­stätten und Labore.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung im Wege der Anteil­finanzierung als nicht rückzahl­barer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung beträgt in der Regel 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben. Vergabe­vorschriften sind einzu­halten. Mittel­anforderungen werden auf Grund­lage bezahlter Rechnungen gestellt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der form­gebundene, voll­ständig aus­gefüllte Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d.h. vor Abschluss jeglicher rechts­verbindlicher Liefer- und Leistungs­verträge (dazu zählen auch Darlehens­verträge) beim LFI M-V einzureichen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erteilung des Zuwendungs­bescheides bzw. einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhaben­beginn begonnen werden.

Für die bewilligten Anträge und deren folgende Verfahrens­schritte nutzen Sie bitte nach­stehende Dokumente.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Ines Rode-Hahn

Telefon: 0385 6363-1449

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