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Messen und Ausstellungen

Förderung aus Mitteln des Landes für die Teilnahme von Kleinst­unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen an nationalen sowie inter­nationalen Messen und Ausstellungen außer­halb von Mecklenburg-Vorpommern. Die Erklärung zu den Unter­nehmens­größen finden Sie in der Programm­kurz­beschreibung und im Merkb­latt. 

Start-up Unter­nehmen können ins­besondere eine För­derung in Form einer Pauschale und bei der Teil­nahme an einem Firmen­gemeinschafts­stand mehr als drei Mal jährlich eine Messe­förderung erhalten.

Hinweis:
Die Beantragung von Förder­mitteln aus dem landes­eigenen Förder­programm zur Unter­stützung der Messe­teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen ist aus­geschlossen, sofern Sie sich auf einer bundes­geförderten Auslands­messe, die im Auslands­messe­programm (AMP) gelistet ist, auf dem deutschen Gemeinschafts­stand (German Pavillion) präsentieren.

Die Bundes­ministerien für Wirtschaft und Energie (BMWE) und für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützen in Zusammen­arbeit mit dem AUMA deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland.

Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslands­messe­programm zusammen­gefasst und auf der Webseite des AUMA im Internet veröffentlicht.

Eine einzel­betriebliche Messe­förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Messen, die im Auslands­messe­programm des Bundes gelistet sind, ist in begründeten Fällen außerhalb des deutschen Gemeinschafts­standes möglich.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

  • Kleinst­-, kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) der gewerb­lichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebs­stätte in Mecklen­burg-Vorpom­mern mit
    • weniger als 250 Beschäf­tigten und
    • entweder einem Jahres­umsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahres­bilanz­summe von höchstens 43 Mio. EUR

Was wird gefördert?

  • zuwendungs­fähig sind Netto-Ausgaben für die Stand­­miete sowie mit der Messe verbundene Dienst­leistungen des Messe­veranstalters
  • jährlich maximal 3 (bei Start-Ups 5) Betei­ligungen an Messen und Aus­stellungen außer­halb von M-V
  • Negativ­liste über nicht förder­fähige Messen weiter unten auf dieser Seite

Wie wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen
    • weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe
      • bis zu 50 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe
  • kleine Unternehmen
    • weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahres­umsatz oder Jahres­bilanz­summe
      • bis zu 40 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe
  • mittlere Unternehmen
    • weniger als 250 Beschäftigte und ent­weder höchstens 50 Mio. EUR Jahres­umsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Jahres­bilanz­summe
      • bis zu 30 % der förder­fähigen Aus­gaben, maximal 6 TEUR je Messe
  • Maßnahmen mit zuwen­dungs­fähigen Aus­gaben unter 1 TEUR sind von der För­derung aus­geschlossen (Bagatell­grenze)
  • Unter­nehmen, die zum Zeit­punkt des Beginns der Messe oder Aus­stellung nicht älter als fünf Jahre sind (maß­geblich ist der Zeit­punkt der Gewerbe­anmeldung), erhalten eine Start-Up För­derung in Form einer Pauschale in Höhe von 2 TEUR

Wie ist das Antragsverfahren?

Mit Bereit­stellung des elektro­nischen Verfahrens ist für die Antrag­stellung das Förderportal des Landesförderinstituts M-V zu verwenden. Die für die Antrag­stellung notwendigen Unterlagen und Nachweise sind über dieses Portal hochzuladen. 
Die Anträge sind vor Vorhaben­beginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungs­verträge dem Landesförderinstitut M-V zu übermitteln. 

Mit Antrags­eingang gilt der vor­zeitige Vorhaben­beginn als genehmigt und es kann auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden.

Auf die För­derung besteht kein Rechts­anspruch.

Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen und Formulare

Allgemeine Formulare

Sie wollen einen neuen Antrag stellen?

Neue Anträge sowie die Mittel­anforderung und das Einreichen des Verwendungs­nachweises erfolgen über das Förderportal.
 
Bei Fragen zum Förder­portal finden Sie weiter­führende Informationen hier.
Ergänzend hilft Ihnen gerne die unten aufgeführte Ansprechperson weiter.

Förderportal - jetzt Antrag digital stellen!

Hier gelangen Sie zum Förderportal.

Hände schreiben auf Laptop

Sie haben Ihren Antrag bereits papierhaft gestellt?

Für Anträge, die bereits gestellt wurden, gilt weiterhin das bisherige Verfahren. Es sind die nachfolgenden Unterlagen zu verwenden und per Post einzureichen.
 

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


 

Sie haben Fragen?

Doreen Winkler

Telefon: 0385 6363-1455

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Anja Michael

Telefon: 0385 6363-1412

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