Messen und Ausstellungen
Die Förderung von Beteiligungen von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb unseres Bundeslandes wird ab 2023 unter neuen Bedingungen fortgeführt. Die Zuwendung wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert und es werden veränderte Fördermodalitäten gelten.
Detaillierte Informationen sowie entsprechend angepasste Antragsformulare erhalten Sie demnächst auf dieser Internetseite.
Hinweis:
Die Beantragung von Fördermitteln aus dem landeseigenen Förderprogramm zur Unterstützung der Messeteilnahme von Unternehmen ist ausgeschlossen, sofern Sie sich auf einer bundesgeförderten Auslandsmesse, die im Auslandsmesseprogramm (AMP) gelistet ist, auf dem deutschen Gemeinschaftsstand (German Pavillion) präsentieren.
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützen in Zusammenarbeit mit dem AUMA deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen im Ausland.
Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslandsmesseprogramm zusammengefasst und vom AUMA im Internet veröffentlicht. Hier finden Sie die Liste der bundesgeförderten Auslandsmessen.
Eine einzelbetriebliche Messeförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Messen, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes gelistet sind, ist in begründeten Fällen außerhalb des deutschen Gemeinschaftsstandes möglich.