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Mini-Solaranlagen

Zuwendungen für steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen)

Das Ministerium für Klima­schutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photo­voltaik­anlagen (Mini-Balkon­kraft­werke oder Balkon-PV-Anlagen).

Zuwendungs­empfänger können Privat­personen sein, die Mietende in Wohn­gebäuden oder Eigen­tümerin oder Eigentümer von selbst­genutztem Wohn­eigentum sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.


Achtung! Die Mittel des Programms für Eigen­tümer einer Wohn­einheit sind mit denjenigen Anträgen aus­geschöpft gewesen, die bis zum 24.02.2023 im LFI M-V ein­gegangen sind.

  • Bitte sehen Sie von Antrag­stellung als Eigen­tümer ab. Anträge, die nach dem 30.04.2023 (Post­eingang im LFI) gestellt wurden oder werden, haben keinerlei Aus­sichten auf Erfolg.
  • Die voll­ständigen Anträge, die zwischen dem 24.02.2023 und dem 30.04.2023 ein­gegangen sind, werden zunächst nicht wegen fehlender Haushalts­mittel abgelehnt. Zu einem späteren Zeit­punkt wird ent­schieden, ob für diese Anträge weitere Mittel bereit­gestellt werden. Bitte sehen Sie von An­fragen zu diesen An­trägen ab. Sofern Sie einen gestellten Antrag zurück­ziehen möchten oder eine frühere Ent­scheidung (rechts­mittel­fähiger Ablehnungs­bescheid) begehren, so teilen Sie dies bitte schrift­lich mit.

Das Kontin­gent für Mieter von Wohn­ein­heiten bein­haltet noch für längere Zeit aus­reichende Mittel (siehe unten).


Es ist ein Betrag von max. 500 EUR pro stecker­fertiger PV-Anlage und Wohnungs­einheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage vorgesehen, jedoch maximal in Höhe der zuwendungs­fähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.


Bitte beachten: 

  • Anträge sind erst nach Kauf und Installation der PV-Anlage zu stellen
  • Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt
  • Gemäß Antragsformular Ziffer 2.1 ist nur die Seriennummer vom Wechselrichter einzutragen
  • Die geforderte Kopie des Personalausweises dient nur der Bestätigung der Identität und Adresse des Antragstellers. Soweit Name und Adresse lesbar bleiben, können andere Daten geschwärzt werden. Diese Daten werden ohnehin nicht erfasst oder verarbeitet.
  • Vorsorglich gestellte, unvoll­ständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vor­gesehen
  • Es ist keine Möglich­keit der nach­träglichen Vervollständigung vorgesehen
  • Antragsteller, die unvoll­ständige Anträge stellen, erhalten diese mit der Gelegen­heit zur Vervollständigung zurück
  • Nur die Reihen­folge des Eingangs vollständiger Anträge zählt, d. h. eine unvollständige Antrag­stellung sichert keinen Platz auf einer Bewilligungs­liste
  • Per E-Mail übersandte Anträge sind unwirksam

Erfolgsaussicht auf Förderung

Solaranlage, im Vordergrund ein Geldstapel
Pixabay

Das Pro­gramm weist für die beiden mög­lichen Grup­pen von Antrag­stellern (Mieter/Eigentümer) ver­schiedentlich hohe Kontin­gente auf.

Um eine Orien­tierung darüber anzu­bieten, wie hoch der noch verfüg­bare Bewil­ligungs­rahmen ist bzw. wie lange noch erfolg­reich Anträge gestellt werden können, infor­mieren wir über drei Kenn­zahlen. Diese sind

  • eine Hoch­rechnung über den Zeit­raum, in welchem basierend auf dem bis­herigen durch­schnitt­lichen Post­eingang pro Tag noch Mittel zu Ver­fügung stehen,
  • die verfüg­baren Rest­mittel und
  • die noch rech­nerisch mögliche Bewil­ligungs­zahl (Mittel : 500 EUR) = Anzahl Bewil­ligungen

Art des Kontingents

Rest­zeit der Bewil­ligung (Werk­tage nach durch­schn. Post­eingang) Rest­mittel Noch mögliche Anzahl an Bewil­ligungen
(Mittel : 500 EUR)
Mieter 1.351 Tage 4.765.500 EUR 9.531 Stück
Eigentümer 0 Tage 0 EUR 0 Stück

Stand: 01.04.2024

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen sein, die

  1. Mietende in Wohn­gebäuden oder
  2. Eigentümerin oder Eigentümer von selbst­genutztem Wohn­eigentum

sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die An­schaffung und Installation von stecker­fertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkon­kraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modul­wechsel­richter.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung in Form eines nicht rück­zahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungs­einheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungs­fähigen Aus­gaben, sofern diese unter 500 EUR liegen. Zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation. Zubehör­teile, Umbau­sätze, Eigen­leistungen, Hilfe­leistungen Dritter und Eigen­bau sind nicht zuwendungsfähig.

Wie ist das Antragsverfahren?

Schriftliche Anträge sind form­gebunden und mit allen erforder­lichen Nachweisen in Kopie nach erfol­greicher Installation und Inbetrieb­nahme der Anlage einzureichen. Die erforder­lichen Formulare stehen nach­folgend zum Herunter­laden zur Verfügung.

Die Anträge werden nur bei Voll­ständigkeit zur Bewilligung vorgesehen. Die Bewilligungen erfolgen in der zeit­lichen Reihen­folge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haus­halts­mittel zur Verfügung stehen.
Weitere Details sind der Richt­linie zu entnehmen.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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