Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum oder in selbstgenutzten Mietwohnungen (hier: Antragstellung durch den Mieter).
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist wieder möglich!
Gemäß Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 11.04.2024 ist der Antragsannahmestop im Förderprogramm Personenaufzüge, Lifte, barrierearmes Wohnen aufgehoben.