Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in bzw. an Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum.
Gegenwärtig können Anträge auf Förderung baulicher Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im selbst genutztem Wohneigentum oder in selbstgenutzten Mietwohnungen (hier: Antragstellung durch den Mieter) gestellt werden. Dies schließt auch rollstuhlgerechte Umbauten ein.