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CORONA-SOFORTHILFE

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Schulbaupaket M-V

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Landes­mitteln Zuwendungen zur Verbesserung der Schul­infrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes.

Die Mittel werden zur Förderung von Schul­bauvorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren (≤Grund­zentrum) eingesetzt, die im Rahmen der bislang verfüg­baren Förder­programme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen bzw. Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im öffentlichen Raum.

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe des § 44 der Landes­haushalts­ordnung Mecklenburg-Vorpommern und den dazu­gehörigen Verwaltungs­vorschriften sowie der Förder­richtlinie Schulbaupaket-SchulFöRL M-V gewährt.

Die Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren waren aufgefordert, dem Landes­förderinstitut in zwei Projektaufrufen bis zum 02.10.2020 und bis zum 16.04.2021 Projekt­vorschläge zu unterbreiten.

Im Zuge eines ersten Projekt­aufrufs 2020 wurden fünf Schul­bauvorhaben, im zweiten Projekt­aufruf 2021 wurden sechs weitere Schul­bauvorhaben ausgewählt.

Programm­kurzbeschreibung

Rechtsgrundlage und Zweck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Verbesserung der Schu­linfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Verwaltungs­vorschrift und des § 44 der Landes­haushalts­ordnung Mecklenburg-Vorpommern und der dazu­gehörigen Verwaltungs­vorschriften gewährt.

Wer wird gefördert?

Eigentümer der Schul­infrastruktur (Schulträger) außerhalb der Mittel- und Oberzentren

Was wird gefördert?

Gefördert werden u. a. die Sanierung, der Neu- und Umbau sowie die Erweiterung von Schul­infrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projekt­förderung als nicht rückzahl­bare Zuschüsse zur Deckung der Gesamt­ausgaben im Wege der Anteil­finanzierung gewährt.
Der Förder­satz richtet sich nach der Leistungs­fähigkeit des Schulträgers und die maximale Förder­höhe beträgt 5 Mio. EUR.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge sind form­gebunden bis zum 16.04.2021 (Frist 2. Aufruf) beim Landes­förderinstitut M-V einzureichen. Die Antrags­unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar.
Bei Antrag­stellung zum Projekt­auswahl­verfahren müssen Planungen zum Vorhaben bis Leistungs­phase 3 der Honorar­ordnung für Architekten und Ingenieure vorliegen.
Die Auswahl von Projekten erfolgt aufgrund des Votums eines interministeriell zusammen­gesetzten Vergabe­rates unter Berücksichtigung der im jeweiligen Projektaufruf benannten Projekt­auswahl­kriterien. Der Vergaberat votiert darüber hinaus auch über die Höhe der Zuwendung, insbesondere unter Beachtung der Leistungs­fähigkeit der Schulträger.

Ein Rechts­anspruch der Antrag­steller auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Silke Hansen

Telefon: 0385 6363-1352

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