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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Wissenschaftliche Geräte

Förderung der Forschungs­kompetenz an Hochschulen und außer­universitären Forschungs­einrichtungen

Die vom Land Mecklenburg-Vorpomern gewährte Zuwendung zielt darauf ab, das Forschung- und Entwicklungs­potential der Hochschulen auszubauen und die Drittmittel­aquisition nachhaltig zu steigern. Die anwendungs­nahe Forschung und Entwicklung im Land soll unterstützt und der Wissenschafts- und Technologie­transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vorrangig in M-V verbessert werden.

Anträge sind form­gebunden und voll­ständig an das Ministerium für Wissen­schaft, Kultur, Bundes- und Europa­angelegen­heiten M-V, Abteilung 3 - Wissen­schaft und Forschung, Hoch­schulen, Referat 320, Schloß­straße 6-8, 19053 Schwerin zu stellen.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte Zuwendung zielt darauf ab, das Forschungs- und Entwicklungs­potential der Hochschulen auszubauen und die Drittmittel­akquisition nachhaltig zu steigern. Die anwendungs­nahe Forschung und Entwicklung im Land soll unterstützt und der Wissenschafts- und Technologie­transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vorrangig in M-V verbessert werden.

Wer wird gefördert?

  • staatlichen Hochschulen des Landes M-V gemäß § 1 Abs. 1 Landeshochschul­gesetz M-V
  • die durch das Land institutionell geförderten außeruniversitären Forschungs­einrichtungen

Was wird gefördert?

Fördergegenstand ist die apparativ-technische Ausstattung, insbesondere die Ausstattung mit wissen­schaftlichen Spezial­geräten und Forschungs­instrumenten sowie zugehörige bauliche Anpassungs­maßnahmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung im Wege der Anteils­finanzierung als nicht rückzahl­barer Zuschuss in der Regel in Höhe von 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt. Mittel­anforderungen werden auf Grund­lage bereits bezahlter Rechnungen gestellt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist auf dem vorgegebenen Formblatt zu stellen an:

Ministerium für Wissen­schaft, Kultur, Bundes- und Europa­angelegen­heiten M-V
Abteilung 3 - Wissen­schaft und Forschung, Hoch­schulen
Referat 320
Schloß­straße 6-8
19053 Schwerin

Bewilligungsbehörde ist das Landes­förderinstitut M-V.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Mit Stichtag 01.07.2019 gilt für EFRE geförderte Vorhaben für die Vergabe von Planungs­leistungen (soweit sich die Förderung auch auf bauliche Anpassungs­maßnahmen bezieht) folgende Auflage:
Kann das beabsichtigte Bau­vorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienst­leistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist bei der Schätzung des Auftrags­wertes der geschätzte Gesamt­wert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungs­leistungen gilt dies abweichend von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV nicht nur für Lose über gleich­artige Leistungen. Alle auf ein bestimmtes Bauwerk bezogenen Planungs­leistungen sind in die Auftrags­wertschätzung einzu­beziehen. Hierzu zählen insbesondere die Planungs­leistungen, die in den verschiedenen Leistungs­phasen und Leistungs­bildern der HOAI erbracht werden. Erreicht oder über­schreitet der geschätzte Gesamt­wert den maßgeblichen Schwellen­wert, gilt die Vergabe­verordnung für die Vergabe jedes Loses.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Martina Trilk

Telefon: 0385 6363-1466

E-Mail senden

Steffen Lampe

Telefon: 0385 6363-1452

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