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CORONA-SOFORTHILFE

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Wissenschaftliche Geräte

Förderung der Forschungs­kompetenz an Hochschulen und außer­universitären Forschungs­einrichtungen

Ausbau der Forschungs- und Innovations­kapazitäten und der Ein­führung fort­schrittlicher Technologien - Verbesserung der anwendungs­orientierten FuE-Kapazitäten an Hoch­schulen und Forschungs­einrichtungen.

Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte Zuwendung zielt darauf ab, einen Beitrag zum Aus­bau und zur Moderni­sierung der infra­strukturellen Aus­stattung in staat­lichen Hoch­schulen und Forschungs­einrichtungen zu leisten, um ihre Kompetenz für die Spitzen­forschung in den RIS-Bereichen zu stärken und durch verbesserte Drittmittel­akquise die Innovations­fähigkeit der lokalen Wirt­schaft zu verbessern.

Anträge sind form­gebunden und voll­ständig an das Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin zu stellen.

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte Zuwendung zielt darauf ab, einen Beitrag zum Aus­bau und zur Moderni­sierung der infra­strukturellen Ausstattung in staatlichen Hoch­schulen und Forschungs­einrichtungen zu leisten, um ihre Kompetenz für die Spitzen­forschung in den RIS-Bereichen zu stärken und durch verbesserte Dritt­mittel­akquise die Innovations­fähigkeit der lokalen Wirt­schaft zu verbessern.

Wer wird gefördert?

  • staatlichen Hoch­schulen des Landes M-V gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Hoch­schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V), vom 25.01.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 18) in der jeweils geltenden Fassung
  • die durch das Land institutionell geförderten außer­universitären Forschungs­einrichtungen

Was wird gefördert?

Förder­gegen­stand sind Investitionen in die apparativ-technische Infra­struktur­ausstattung, insbesondere in Labor­einrichtungen, Spezial­geräte und Forschungs­instrumente, sowie in zugehörige bauliche Anpassungs­maßnahmen und Gebäude- und Kommunikations­technik.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projekt­förderung im Wege der Anteils­finanzierung als nicht rückzahl­barer Zuschuss in der Regel in Höhe von 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben gewährt. Mittel­anforderungen werden auf Grund­lage bereits bezahlter Rechnungen gestellt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist auf dem vorgegebenen For­mblatt zu stellen an:

Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin

Bewilligungs­behörde ist das Landes­förderinstitut M-V.

Weitere Details sind den Förder­grundsätzen zu entnehmen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Formular zur Mittelanforderung

Formular zum Verwendungsnachweis

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