Wohnungsbaualtschulden
Schrittweise Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft
Zuwendung an die Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Rückführung von Altschulden, die Altverbindlichkeiten im Sinne von §3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes darstellen.
Bitte Beachten! Die Antragsfrist für dieses Programm endete im Januar 2022. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.