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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Wohnungsbau­altschulden

Schrittweise Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungs­wirtschaft

Zuwendung an die Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Rück­führung von Altschulden, die Altverbindlich­keiten im Sinne von §3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes darstellen.


Bitte beachten! Die Antrags­frist für dieses Pro­gramm endete im Januar 2022. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.


Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Rückführung von Altschulden, die Altverbindlich­keiten im Sinne von § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes darstellen.

Wer wird gefördert?

Städte/Gemeinden

Was wird gefördert?

Gefördert wird die schrittweise Ablösung von Altverbindlich­keiten für die kommunale Wohnungs­wirtschaft.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses gewährt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Zuwendung ist schriftlich und formgebunden zu beantragen.

Der Antrag ist zu richten an das:
Landesf­örderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin.


Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Informationen und Antrags­formular herunter­zuladen.

Sie haben Fragen?

Stefan Schulz

Telefon: 0385 6363-1349

E-Mail senden

Anita Noack

Telefon: 0385 6363-8308

E-Mail senden
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