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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Tierheime

Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tier­heimen und ähnlichen Einrichtungen (z. B. Gnaden­höfe, Tier­auffang­stationen).

Programm­kurzbeschreibung

Zweck und Ziel

Die Förderung verfolgt das Ziel, die Tierschutz­situation in Tier­heimen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern.
Tierheime im Sinne der Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fund­tieren, fort­genommenen, eingezogenen oder sicher­gestellten Tieren oder kranken, verletzt auf­gefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wild­tieren dienen

Wer wird gefördert?

Einrichtungen, die der Unter­bringung von Fund­tieren, fortgenommenen, einge­zogenen oder sicher­gestellten Tieren oder kranken, verletzt auf­gefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wild­tieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Moderni­sierungen
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität
  • Verbesserung, Ausgestaltung, Ausrüstung von Tier­unterbringungs­plätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Anteil­finanzierung in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses (siehe Punkt 5.2 der Richtlinie vom 16.07.2022).
Förder­voraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutz­gesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen.
Die fünfjährige Zweckbindung ab letzter Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweck­entfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die schriftliche Antrag­stellung ist über einen form­gebundenen Antrag im LFI M-V vor Vorhaben­beginn einzureichen.

Ein Rechts­anspruch des Antrag­stellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Das Land entscheidet nach pflicht­gemäßem Ermessen im Rahmen der verfüg­baren Haushalts­mittel.
Auszahlungen erfolgen nach Vorlage der Original­rechnungen unter Berück­sichtigung des Nachweises über erbrachte Eigen­leistungen.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Cindy Naumann

Telefon: 0385 6363-1271

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Sören Laudan

Telefon: 0385 6363-1270

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