Förderung von Tierheimen
Antragstellung weiterhin möglich!
Die Antragstellung für das Programm zur „Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen (Tierheim-Förderrichtlinie - TierH-FöRL M-V)“ ist weiterhin bis zum 30.06.2026 möglich.