Gegenstand der Zuweisung ist der Aus- und Neubau von selbstständigen und straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr, die folgenden Kriterien entsprechen:
- Verbesserung der Verkehrssicherheit bei höherer Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeug- und Schwerlastverkehr
- Sonstige Aspekte der Verkehrssicherheit auf Grund von Streckenführung und Landschaftsprofil
- Beitrag zu Lückenschlüssen im Radwegenetz des Landes
- Verbesserung der Umlandanbindungen
- Verknüpfung mit dem öffentlichen Nahverkehr
- Signifikante Nutzung durch Schüler- und Alltagsradverkehr
- Nutzung durch touristischen Radverkehr zur Anbindung landschaftlich reizvoller und topographisch günstiger Gebiete sowie Einbindung in touristische Radrouten oder Radfernwege
Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabevorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungsverfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
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