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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Radwegebau

Bau von Radwegen an Landesstraßen

Gegenstand der Zuweisung ist der Aus- und Neubau von selbst­ständigen und straßen­begleitenden Rad­wegen an Landes­straßen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Verbesserung der Verkehrs­sicherheit bei höherer Verkehrs­belastung durch Kraftfahrzeug- und Schwerlast­verkehr
  • Sonstige Aspekte der Verkehrs­sicherheit auf Grund von Strecken­führung und Landschafts­profil
  • Beitrag zu Lücken­schlüssen im Radwegenetz des Landes
  • Verbesserung der Umland­anbindungen
  • Verknüpfung mit dem öffentlichen Nahverkehr
  • Signifikante Nutzung durch Schüler- und Alltagsrad­verkehr
  • Nutzung durch touristischen Radverkehr zur Anbindung landschaftlich reizvoller und topographisch günstiger Gebiete sowie Einbindung in touristische Radrouten oder Radfernwege

Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Mit Stichtag 01.07.2019 gilt für EFRE geförderte Vorhaben für die Vergabe von Planungs­leistungen folgende Auflage:
Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienst­leistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist bei der Schätzung des Auftrags­wertes der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungs­leistungen gilt dies abweichend von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV nicht nur für Lose über gleich­artige Leistungen. Alle auf ein bestimmtes Bauwerk bezogenen Planungs­leistungen sind in die Auftragswert­schätzung einzu­beziehen. Hierzu zählen insbesondere die Planungs­leistungen, die in den verschiedenen Leistungs­phasen und Leistungs­bildern der HOAI erbracht werden. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamt­wert den maßgeblichen Schwellen­wert, gilt die Vergabe­verordnung für die Vergabe jedes Loses.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Markus Wedde

Telefon: 0385 6363-1416

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Maik Börner

Telefon: 0385 6363-1294

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