GRW - Infrastruktur
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRWI)
Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Das Land gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind.
Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Sinne dieser Richtlinie dient zielgerichtet und vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Förderung der Forschung und Wissensverbreitung oder Generierung neuen Wissens.
Hinweis: Unter "Merkblatt und Antragsformulare" finden Sie Kriterien und Hinweise für die Erstellung von Konzepten und deren Beurteilung im Hinblick auf "nachhaltige Gewerbegebiete" (GRW Anforderungen Energiekonzept, GRW Fragebogen zur Einstufung als nachhaltiges Gewerbegebiet). Es ist vorgesehen, dass nur bei positiver Beurteilung dieser Eigenschaft der Höchstfördersatz für die Erschließung von Gewerbegebieten zur Anwendung kommt.
Bitte beachten: Aus verschiedenen Gründen ist es erforderlich, die Bewilligungsbehörde schon vor Stellung eines Förderantrages über die Eckdaten des geplanten Vorhabens zu informieren. Bitte nutzen Sie zur Information das „Vorantragsformular“, zu finden direkt oberhalb des Antragsformulars im Downloadbereich.