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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Meisterprämie-Unternehmens­nach­folgen im Handwerk

Das Land fördert Handwerks- und Industrie­meister mit einem Zuschuss zum Leben­sunterhalt, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenz­gründungen in Form einer Betriebs­übernahme durch diese Personen­gruppen die Wirtschafts­kraft des Landes zu stärken.

Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betrieb­sübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antrags­formular" zu stellen.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebs­übernahme ist grund­sätzlich der Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit (gemäß Gewerbe­anmeldung) in dem über­nommenen Betrieb.

Mit dem Vorhaben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Ihren Antrags­eingang schriftlich bestätigt hat.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Natür­liche Personen, auch als Gesell­schafter/in von Per­sonen- oder Kapital­gesell­schaften mit folgenden per­sönlichen Voraus­setzungen:

  • Haupt­wohn- und Betriebs­sitz in Mecklen­burg-Vorpom­mern
  • erst­malige Existenz­gründung durch Betriebs­übernahme in Voll­existenz
  • Nach­weis Meister­prüfung als Hand­werks- oder Industrie­meister, gleich­wertiger Hoch- bzw. Fach­schul­abschluss, Aus­nahme­bewil­ligung bis Ab­schluss der Meister­prüfung
  • Ein­tragung in die Hand­werks­rolle nach Betriebs­übernahme

Wie wird gefördert?

  • 7.500 EUR als ein­maliger, nicht rück­zahl­barer Zuschuss zum Lebens­unter­halt
  • ander­weitige grün­dungs­spezifische Hilfen zum Lebens­unter­halt aus öffent­lichen Mit­teln führen zum Förder­aus­schluss
  • eine Meister­prämie je Betriebs­übernahme; erfolgt die Betriebs­übernahme gemeinsam durch mehrere Meister/innen, so wird nur eine Meister­prämie pro Betriebs­übernahme gewährt
  • die über­wiegende Zahl der beste­henden sozial­versicherungs­pflichtigen Arbeits­plätze des zu über­nehmenden Betriebes müssen erhalten werden; wenn keine sozial­versicherungs­pflichtigen Arbeits­plätze bei Über­nahme vorhanden sind, muss zum Arbeits­platz des Existenz­gründers min­destens ein weiterer sozial­versicherungs­pflichtiger Voll­zeit-Arbeits­platz mit mindestens tarif­gleicher Ver­gütung geschaf­fen werden. Dieser darf nicht mit dem „Alt­inhaber“ besetzt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der form­gebundene, voll­ständig ausgefüllte Antrag ist vor der Betriebs­übernahme einzureichen.
Sobald der Eingang des Antrages vom LFI M-V bestätigt wurde, darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
Als Vorhaben­beginn gilt der tatsächliche Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit im über­nommenen Betrieb gemäß Gewerbe­anmeldung.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Tordis Maack

Telefon: 0385 6363-1404

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Franka Krauß

Telefon: 0385 6363-1451

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