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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antrag­stellung ab. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm nicht leitungs­gebundene Brenn­stoffe für Privat­personen

Das Ministerium für Klima­schutz, Land­wirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V vereinbart derzeit mit dem Bund die Moda­litäten für die Aus­reichung der Ent­lastungen. Auch die Platt­formen für die Antrag­stellung werden durch das Ministerium vor­bereitet. Bis zur Veröffent­lichung des Antrags­formulars bitten wir darum, keine formlosen Anträge im Landes­förder­institut M-V einzu­reichen und von Nach­fragen abzu­sehen.

Meisterprämie-Unternehmens­nach­folgen im Handwerk

Das Land fördert Handwerks- und Industrie­meister mit einem Zuschuss zum Leben­sunterhalt, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenz­gründungen in Form einer Betriebs­übernahme durch diese Personen­gruppen die Wirtschafts­kraft des Landes zu stärken.

Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betrieb­sübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antrags­formular" zu stellen.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebs­übernahme ist grund­sätzlich der Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit (gemäß Gewerbe­anmeldung) in dem über­nommenen Betrieb.

Mit dem Vorhaben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Ihren Antrags­eingang schriftlich bestätigt hat.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Natür­liche Personen, auch als Gesell­schafter/in von Per­sonen- oder Kapital­gesell­schaften mit folgenden per­sönlichen Voraus­setzungen:

  • Haupt­wohn- und Betriebs­sitz in Mecklen­burg-Vorpom­mern
  • erst­malige Existenz­gründung durch Betriebs­übernahme in Voll­existenz
  • Nach­weis Meister­prüfung als Hand­werks- oder Industrie­meister, gleich­wertiger Hoch- bzw. Fach­schul­abschluss, Aus­nahme­bewil­ligung bis Ab­schluss der Meister­prüfung
  • Ein­tragung in die Hand­werks­rolle nach Betriebs­übernahme

Wie wird gefördert?

  • 7.500 EUR als ein­maliger, nicht rück­zahl­barer Zuschuss zum Lebens­unter­halt
  • ander­weitige grün­dungs­spezifische Hilfen zum Lebens­unter­halt aus öffent­lichen Mit­teln führen zum Förder­aus­schluss
  • eine Meister­prämie je Betriebs­übernahme; erfolgt die Betriebs­übernahme gemeinsam durch mehrere Meister/innen, so wird nur eine Meister­prämie pro Betriebs­übernahme gewährt
  • die über­wiegende Zahl der beste­henden sozial­versicherungs­pflichtigen Arbeits­plätze des zu über­nehmenden Betriebes müssen erhalten werden; wenn keine sozial­versicherungs­pflichtigen Arbeits­plätze bei Über­nahme vorhanden sind, muss zum Arbeits­platz des Existenz­gründers min­destens ein weiterer sozial­versicherungs­pflichtiger Voll­zeit-Arbeits­platz mit mindestens tarif­gleicher Ver­gütung geschaf­fen werden. Dieser darf nicht mit dem „Alt­inhaber“ besetzt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der form­gebundene, voll­ständig ausgefüllte Antrag ist vor der Betriebs­übernahme einzureichen.
Sobald der Eingang des Antrages vom LFI M-V bestätigt wurde, darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
Als Vorhaben­beginn gilt der tatsächliche Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit im über­nommenen Betrieb gemäß Gewerbe­anmeldung.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


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Tordis Maack

Telefon: 0385 6363-1404

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Franka Krauß

Telefon: 0385 6363-1451

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