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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Modernisierung (Darlehen)

von Wohnungen im Bestand

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Moderni­sierung von Miet- und Genossen­schafts­wohnungen und selbst genutztem Wohn­eigentum zur Verbesserung der qualitativen Wohnraum­versorgung der Bevölkerung sowie zur Unter­stützung der Stadt­umbau­prozesse und Sicherung stabiler Wohnungs­märkte.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Achtung! Mit Runderlass vom 18.12.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern einen Antrags­annahmestopp für die Gewährung von Zuwendungen nach Buchstabe B der Modernisierungs­richtlinie zur Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienz­haus mit mindestens Effizienz­haus­standard 85 (energetische Modernisierung) verfügt. Lesen Sie hier die Verfügung.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Sie haben Fragen?

Silke Schmeling

Telefon: 0385 6363-1345

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Annette Ahrens

Telefon: 0385 6363-1334

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