Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für öffentliche Schulträger zur Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes.
Die Mittel werden schwerpunktmäßig für Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden eingesetzt, um die Standards für den Schulbetrieb herzustellen, die nötig sind, um die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene-Konzepte zu realisieren. Hierzu zählen als kleinere Bauvorhaben z.B. die Schaffung von stationären Belüftungsanlagen, die Erneuerung der Sanitäranlagen sowie die Optimierung der Gebäudeverkabelung einschließlich Brandschutz. Zu den größeren Bauvorhaben werden Um-, Aus- und Erweiterungsbauvorhaben gezählt, in deren Ergebnis neue oder erweiterte Raumkapazitäten geschaffen werden, die eine nachhaltige Umsetzung der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erstellten Hygienekonzepte ermöglichen.
Die Schulträger im Sinne von § 103 Abs. 1 SchulG M-V der allgemeinbildenden Schulen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen,
- für kleinere Vorhaben (maximale Förderhöhe 500.000 EUR) und für
- größere Vorhaben (maximale Förderhöhe 5 Millionen EUR) bis zum 10.12.2021
dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ihre Projektvorschläge einzureichen und Anträge auf Zuwendung zu stellen. Die Vorhaben sollen bis 31.12.2024 realisiert werden.