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CORONA-SOFORTHILFE

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Schulbau­programm des MV-Schutzfonds

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für öffentliche Schul­träger zur Verbesserung der Schul­infrastruktur der allgemein­­bildenden Schulen des Landes.

Die Mittel werden schwer­punktmäßig für Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung von Schul­gebäuden ein­gesetzt, um die Standards für den Schul­betrieb herzustellen, die nötig sind, um die vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene-Konzepte zu realisieren. Hierzu zählen als kleinere Bau­vorhaben z.B. die Schaffung von stationären Belüftungs­anlagen, die Erneuerung der Sanitär­anlagen sowie die Optimierung der Gebäude­verkabelung einschließlich Brand­schutz. Zu den größeren Bau­vorhaben werden Um-, Aus- und Erweiterungs­bauvorhaben gezählt, in deren Ergebnis neue oder erweiterte Raum­kapazitäten geschaffen werden, die eine nach­haltige Umsetzung der vor dem Hinter­grund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene­konzepte ermöglichen.

Die Schulträger im Sinne von § 103 Abs. 1 SchulG M-V der allgemein­bildenden Schulen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen,

  • für kleinere Vorhaben (maximale Förderhöhe 500.000 EUR) und für
  • größere Vorhaben (maximale Förderhöhe 5 Millionen EUR) bis zum 10.12.2021

dem Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ihre Projekt­vorschläge einzureichen und Anträge auf Zuwendung zu stellen. Die Vorhaben sollen bis 31.12.2024 realisiert werden.

Programm­kurzbeschreibung

Rechtsgrundlage und Zweck

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen auf der Grundlage der Verwaltungs­vorschriften zu § 44 der Landes­haushalts­ordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie der Richt­linie für die Gewährung von Sonder­bedarfs­zuweisungen (SBZFöRL M-V) vom 01.12.2020 (AmtsBl. M-V S. 623).

Wer wird gefördert?

Öffentliche Schulträger der allgemein­bildenden Schulen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung von Schul­gebäuden, um die Standards für den Schul­betrieb herzustellen, die nötig sind, um die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erstellten Hygiene­konzepte zu realisieren.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projekt­förderung als nicht rückzahl­bare Zuwendungen zur Deckung der Gesamt­ausgaben im Wege der Anteil­finanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 % der zuwendungs­fähigen Ausgaben.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge sind form­gebunden für kleinere Vorhaben (maximale Förderhöhe 500.000 EUR) und für größere Vorhaben (maximale Förderhöhe 5 Mio. EUR) jeweils bis zum 10.12.2021 beim LFI M-V einzureichen. Die Antrags­unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar.

Die Auswahl von Projekten erfolgt aufgrund des Votums der interministeriellen Koordinierungs­arbeitsgruppe Schulbau unter Berücksichtigung der im jeweiligen Projekt­aufruf benannten Projekt­auswahl­kriterien. Die interministerielle Koordinierungs­arbeitsgruppe votiert darüber hinaus auch über die Höhe der Zuwendung.

Ein Rechts­anspruch der Antrag­steller auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

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Kerstin Stenzel

Telefon: 0385 6363-1487

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Artur Okun

Telefon: 0385 6363-1409

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