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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Änderungserlass zur Modernisierungs­richtlinie

Mit Wirkung vom 25.04.2023 wird der 1. Änderungs­erlass zur Modernisierungs­richt­linie ModRL in Kraft treten. Für Eigentümer von Miet- und Genossen­schafts­wohnungen sowie selbst­genutztem Wohn­eigentum ist danach eine Förderung von baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von Wohn­raum durch die Gewährung eines zinsfreien Darlehens, verbunden mit einem Tilgungs­nachlass von 25 % auf das in Anspruch genommene Darlehen, möglich. Des Weiteren können für bauliche Maßnahmen zur Energie­einsparung bzw. zum Klima­schutz nicht rückzahl­bare Zuwendungen gewährt werden, sofern mit den baulichen Maßnahmen nachweislich der KfW-Effizienz­haus­standard 85 erreicht wird und darüber hinaus gleich­zeitig bauliche Maßnahmen zur Reduz­ierung noch vorhandener Barrieren in den Wohnungen vorzunehmen sind.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben