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Änderungserlass zur Modernisierungs­richtlinie

Mit Wirkung vom 25.04.2023 wird der 1. Änderungs­erlass zur Modernisierungs­richt­linie ModRL in Kraft treten. Für Eigentümer von Miet- und Genossen­schafts­wohnungen sowie selbst­genutztem Wohn­eigentum ist danach eine Förderung von baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von Wohn­raum durch die Gewährung eines zinsfreien Darlehens, verbunden mit einem Tilgungs­nachlass von 25 % auf das in Anspruch genommene Darlehen, möglich. Des Weiteren können für bauliche Maßnahmen zur Energie­einsparung bzw. zum Klima­schutz nicht rückzahl­bare Zuwendungen gewährt werden, sofern mit den baulichen Maßnahmen nachweislich der KfW-Effizienz­haus­standard 85 erreicht wird und darüber hinaus gleich­zeitig bauliche Maßnahmen zur Reduz­ierung noch vorhandener Barrieren in den Wohnungen vorzunehmen sind.

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