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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Änderungserlass zur Modernisierungs­richtlinie

Mit Wirkung vom 25.04.2023 wird der 1. Änderungs­erlass zur Modernisierungs­richt­linie ModRL in Kraft treten. Für Eigentümer von Miet- und Genossen­schafts­wohnungen sowie selbst­genutztem Wohn­eigentum ist danach eine Förderung von baulichen Maßnahmen zur Modernisierung von Wohn­raum durch die Gewährung eines zinsfreien Darlehens, verbunden mit einem Tilgungs­nachlass von 25 % auf das in Anspruch genommene Darlehen, möglich. Des Weiteren können für bauliche Maßnahmen zur Energie­einsparung bzw. zum Klima­schutz nicht rückzahl­bare Zuwendungen gewährt werden, sofern mit den baulichen Maßnahmen nachweislich der KfW-Effizienz­haus­standard 85 erreicht wird und darüber hinaus gleich­zeitig bauliche Maßnahmen zur Reduz­ierung noch vorhandener Barrieren in den Wohnungen vorzunehmen sind.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben