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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antrag­stellung ab. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm nicht leitungs­gebundene Brenn­stoffe für Privat­personen

Das Ministerium für Klima­schutz, Land­wirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V vereinbart derzeit mit dem Bund die Moda­litäten für die Aus­reichung der Ent­lastungen. Auch die Platt­formen für die Antrag­stellung werden durch das Ministerium vor­bereitet. Bis zur Veröffent­lichung des Antrags­formulars bitten wir darum, keine formlosen Anträge im Landes­förder­institut M-V einzu­reichen und von Nach­fragen abzu­sehen.

Die Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ wurde geändert

Anträge können ab sofort gestellt werden!

Mit dem Programm zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungs­neubau gemäß der Richt­linie Wohnungs­bau Sozial soll in Ober-, Mittel- und Grund­zentren, die Wohnungs­leer­stände von unter vier Prozent auf­weisen, die Ent­wicklung ange­spannter Wohnungs­märkte ver­mieden werden. Gefördert wird die Schaf­fung von belegungs­gebundenen Woh­nungen mit trag­baren Wohn­kosten. Die Woh­nungen unter­liegen für die Dauer der plan­mäßigen Darlehens­rückzahlung einer Bele­gungs­bindung und stehen In­habern eines Wohn­berech­tigungs­scheins zur Ver­fügung.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben