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Die Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ wurde geändert

Anträge können ab sofort gestellt werden!

Mit dem Programm zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungs­neubau gemäß der Richt­linie Wohnungs­bau Sozial soll in Ober-, Mittel- und Grund­zentren, die Wohnungs­leer­stände von unter vier Prozent auf­weisen, die Ent­wicklung ange­spannter Wohnungs­märkte ver­mieden werden. Gefördert wird die Schaf­fung von belegungs­gebundenen Woh­nungen mit trag­baren Wohn­kosten. Die Woh­nungen unter­liegen für die Dauer der plan­mäßigen Darlehens­rückzahlung einer Bele­gungs­bindung und stehen In­habern eines Wohn­berech­tigungs­scheins zur Ver­fügung.

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