Die Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ wurde geändert
Anträge können ab sofort gestellt werden!
Mit dem Programm zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungsneubau gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial soll in Ober-, Mittel- und Grundzentren, die Wohnungsleerstände von unter vier Prozent aufweisen, die Entwicklung angespannter Wohnungsmärkte vermieden werden. Gefördert wird die Schaffung von belegungsgebundenen Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer der planmäßigen Darlehensrückzahlung einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfügung.