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Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Antragstellung ab sofort wieder möglich

Im Programm Persone­naufzüge, Lifte, barriere­armes Wohnen ist ab sofort wieder eine Antrag­stellung für barrieren­reduzierende Anpassungs­maßnahmen im selbst­genutzten Wohn­eigentum bzw. in der selbst­genutzten Miet­wohnung (Antrag­stellung durch den Mieter) möglich.

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