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Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Antragstellung ab 20.04.2026 wieder möglich!

Im Programm Persone­naufzüge, Lifte, barriere­armes Wohnen ist eine Antrag­stellung für Barrieren reduzierende Anpassungs­maßnahmen im selbst­genutzten Wohn­eigentum bzw. in der selbst­genutzten Miet­wohnung (Antrag­stellung durch den Mieter) ab 20.04.2026 wieder möglich.

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