Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen
Antragstellung ab 20.04.2026 wieder möglich!
Im Programm Personenaufzüge, Lifte, barrierearmes Wohnen ist eine Antragstellung für Barrieren reduzierende Anpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum bzw. in der selbstgenutzten Mietwohnung (Antragstellung durch den Mieter) ab 20.04.2026 wieder möglich.