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Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte

Ab sofort können Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohnungen Zuwendungen für Instand­setzungs­maßnahmen an davon leer­stehenden Wohnungen zur Bereit­stellung von Wohn­raum für benachteiligte Haus­halte, Asyl- und Schutz­suchende sowie Asyl­berechtigte beantragen.

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