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Förderung von Tier­heimen

Antragstellung ab sofort bis zum 15. März möglich!

Die Antragstellung für das Programm zur „Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen (Tierheim-Förderrichtlinie - TierH-FöRL M-V)“ ist ab sofort bis zum 15.03.2024 möglich. 

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