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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Antrags­annahme­stopp

Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Es ist keine Antragstellung für das Programm "Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen" mehr möglich! Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V hat einen Antragsannahmestopp mit sofortiger Wirkung (14.04.2023) verhängt.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben