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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Die Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ wurde geändert

Anträge können ab sofort gestellt werden!

Mit dem Programm zur Gewährung von Zuwendungen für den sozialen Wohnungs­neubau gemäß der Richt­linie Wohnungs­bau Sozial soll in Ober-, Mittel- und Grund­zentren, die Wohnungs­leer­stände von unter vier Prozent auf­weisen, die Ent­wicklung ange­spannter Wohnungs­märkte ver­mieden werden. Gefördert wird die Schaf­fung von belegungs­gebundenen Woh­nungen mit trag­baren Wohn­kosten. Die Woh­nungen unter­liegen für die Dauer der plan­mäßigen Darlehens­rückzahlung einer Bele­gungs­bindung und stehen In­habern eines Wohn­berech­tigungs­scheins zur Ver­fügung.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben