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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Neue Richt­linie für die Meister­prämie liegt nun bestätigt vor!

För­derung von Unter­­nehmens­­nachfolgen im Hand­­werk (Meiste­r­prämie) - Richt­linie vom 06.09.2022 wurde veröf­fentlicht.

Das Land fördert weiter­hin Hand­werks- und Industrie­meister mit einem Zuschuss zum Leben­sunterhalt, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenz­gründungen in Form einer Betriebs­über­nahme durch diese Personen­gruppen die Wirt­schafts­kraft des Landes zu stärken.

Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betrieb­süber­nahme schrift­lich unter Verwen­dung des Vor­drucks "Antrags­formular" zu stellen.

Maß­geblich für den Zeit­punkt der Betriebs­über­nahme ist grund­sätzlich der Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit (gemäß Gewerbe­anmeldung) in dem über­nommenen Betrieb.

Mit dem Vor­haben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vorpom­mern Ihren Antrags­eingang schriftlich bestätigt hat.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben