Neue Richtlinie für die Meisterprämie liegt nun bestätigt vor!
Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie) - Richtlinie vom 06.09.2022 wurde veröffentlicht.
Das Land fördert weiterhin Handwerks- und Industriemeister mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenzgründungen in Form einer Betriebsübernahme durch diese Personengruppen die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken.
Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betriebsübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antragsformular" zu stellen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebsübernahme ist grundsätzlich der Beginn der gewerblichen Tätigkeit (gemäß Gewerbeanmeldung) in dem übernommenen Betrieb.
Mit dem Vorhaben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Ihren Antragseingang schriftlich bestätigt hat.