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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antrag­stellung ab. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm nicht leitungs­gebundene Brenn­stoffe für Privat­personen

Das Ministerium für Klima­schutz, Land­wirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V vereinbart derzeit mit dem Bund die Moda­litäten für die Aus­reichung der Ent­lastungen. Auch die Platt­formen für die Antrag­stellung werden durch das Ministerium vor­bereitet. Bis zur Veröffent­lichung des Antrags­formulars bitten wir darum, keine formlosen Anträge im Landes­förder­institut M-V einzu­reichen und von Nach­fragen abzu­sehen.

Neue Richt­linie für die Meister­prämie liegt nun bestätigt vor!

För­derung von Unter­­nehmens­­nachfolgen im Hand­­werk (Meiste­r­prämie) - Richt­linie vom 06.09.2022 wurde veröf­fentlicht.

Das Land fördert weiter­hin Hand­werks- und Industrie­meister mit einem Zuschuss zum Leben­sunterhalt, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenz­gründungen in Form einer Betriebs­über­nahme durch diese Personen­gruppen die Wirt­schafts­kraft des Landes zu stärken.

Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betrieb­süber­nahme schrift­lich unter Verwen­dung des Vor­drucks "Antrags­formular" zu stellen.

Maß­geblich für den Zeit­punkt der Betriebs­über­nahme ist grund­sätzlich der Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit (gemäß Gewerbe­anmeldung) in dem über­nommenen Betrieb.

Mit dem Vor­haben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vorpom­mern Ihren Antrags­eingang schriftlich bestätigt hat.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben