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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Neue Richt­linie für die Meister­prämie liegt nun bestätigt vor!

För­derung von Unter­­nehmens­­nachfolgen im Hand­­werk (Meiste­r­prämie) - Richt­linie vom 06.09.2022 wurde veröf­fentlicht.

Das Land fördert weiter­hin Hand­werks- und Industrie­meister mit einem Zuschuss zum Leben­sunterhalt, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenz­gründungen in Form einer Betriebs­über­nahme durch diese Personen­gruppen die Wirt­schafts­kraft des Landes zu stärken.

Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betrieb­süber­nahme schrift­lich unter Verwen­dung des Vor­drucks "Antrags­formular" zu stellen.

Maß­geblich für den Zeit­punkt der Betriebs­über­nahme ist grund­sätzlich der Beginn der gewerb­lichen Tätigkeit (gemäß Gewerbe­anmeldung) in dem über­nommenen Betrieb.

Mit dem Vor­haben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landes­förder­institut Mecklen­burg-Vorpom­mern Ihren Antrags­eingang schriftlich bestätigt hat.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben