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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

Radwegebau

Bau von Radwegen in kommunaler Baulast

Gegenstand der Förderung ist der Aus- und Neubau von selbst­ständigen und straßen­begleitenden Radwegen in kommunaler Baulast. Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunal­straßen mit Radwegen beabsichtigt. Gefördert werden die Bau­ausgaben für straßen­begleitende und selbst­ständige Radwege. Ferner kann der Grund­erwerb i. R. der gültigen Förder­fähigkeits­bestimmungen sowie Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen begleitet werden. Durch die Verbesserung der landes­weiten Ausstattung mit Radwegen wird der Anteil des emissions­armen Rad­verkehrs am gesamten Verkehrs­aufkommen erhöht und eine Ver­lagerung bzw. Vermeidung von motorisiertem Verkehr angestrebt. Dies dient somit der Zielstellung einer Reduktion der CO2 -Emissionen im Verkehr.

Bitte beachten!
Auf Grund der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014-2020 können keine neuen Anträge mehr entgegen­genommen werden. Kommunen haben die Möglichkeit der Antrag­stellung im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land.


Bitte unbedingt beachten! Die korrekte Anwendung aller Vergabe­vorschriften ist von größter Bedeutung bei der Prüfung sämtlicher Zuwendungs­verfahren. Leitfäden, Hinweise und Formulare zum Thema finden Sie hier.


Mit Stichtag 01.07.2019 gilt für EFRE geförderte Vorhaben für die Vergabe von Planungs­leistungen folgende Auflage:
Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienst­leistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist bei der Schätzung des Auftrags­wertes der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Planungs­leistungen gilt dies abweichend von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV nicht nur für Lose über gleich­artige Leistungen. Alle auf ein bestimmtes Bauwerk bezogenen Planungs­leistungen sind in die Auftragswert­schätzung einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere die Planungs­leistungen, die in den verschiedenen Leistungs­phasen und Leistungs­bildern der HOAI erbracht werden. Erreicht oder über­schreitet der geschätzte Gesamtwert den maß­geblichen Schwellen­wert, gilt die Vergabe­­verordnung für die Vergabe jedes Loses.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Publizitätsmaßnahmen - Informations- und Bauschilder

Bitte beachten!
Abweichend von den Bestimmungen „Informationspflichten der Begünstigten des EFRE und des ESF", ist das jeweilige Kreis- bzw. Gemeinde­wappen statt das Landessignets bei den entsprechenden Publizitäts­maßnahmen während sowie nach der Durchführung des geförderten Vorhabens zu nutzen.

Sie haben Fragen?

Markus Wedde

Telefon: 0385 6363-1416

E-Mail senden

Maik Börner

Telefon: 0385 6363-1294

E-Mail senden
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