Gegenstand der Förderung ist der Aus- und Neubau von selbstständigen und straßenbegleitenden Radwegen in kommunaler Baulast. Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunalstraßen mit Radwegen beabsichtigt. Gefördert werden die Bauausgaben für straßenbegleitende und selbstständige Radwege. Ferner kann der Grunderwerb i. R. der gültigen Förderfähigkeitsbestimmungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begleitet werden. Durch die Verbesserung der landesweiten Ausstattung mit Radwegen wird der Anteil des emissionsarmen Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen erhöht und eine Verlagerung bzw. Vermeidung von motorisiertem Verkehr angestrebt. Dies dient somit der Zielstellung einer Reduktion der CO2 -Emissionen im Verkehr.
Bitte beachten!
Auf Grund der ausgelaufenen EFRE-Förderperiode 2014-2020 können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden. Kommunen haben die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land.