Wohnungsbau Sozial
Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau nach § 16 Absatz 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach § 16 Absatz 1 Nummer 3 WoFG.
Gefördert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden in M-V, die in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und in denen aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte und Haushalte mit mittlerem Einkommen besteht. Daneben können Vorhaben in Gemeinden, die in einem regionalen Raumentwicklungsprogramm als Tourismusschwerpunktraum ausgewiesen wurden und mehr als 2.000 Einwohner haben, gefördert werden.
Weiterführende Informationen, Rechtsgrundlagen, Antrags- und Verfahrensdokumente:
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Rechtsgrundlagen, Antragsformular und Merkblätter
- Lesefassung der Richtlinie inkl. erster und zweiter VV zur Änderung (PDF 69,43 KB)
- Merkblatt (PDF 69,28 KB)
- Antragsformular (PDF 624,24 KB)
- Informationen zu Beihilfen (PDF 73,25 KB)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung (PDF 1.518,96 KB)
- Lage und Zuordnung der Flächen (XLSX 18,08 KB)
- Bestätigung Belegenheitsgemeinde (PDF 832,23 KB)
- Erklärung gemäß § 50 LBauO (PDF 584,36 KB)
- Formulare zu De-minims-Beihilfen
- Erhebung des wirtschaftlich Berechtigten
- Anmeldung für das eCohesion-Portal als Administrator (PDF 633,51 KB)