Anhebung der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bekanntmachung zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und der Höchstbeträge der Baudarlehen
Mit Wirkung vom 01.03.2024 tritt die Bekanntmachung zur Anhebung der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ und der „Modernisierungsrichtlinie“ in Kraft. Näheres entnehmen Sie bitte den Merkblättern zu den jeweiligen Förderprogrammen.