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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Programmstart "Härtefall­darlehen"

Anträge können ab sofort gestellt werden!

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen in Form von Darlehen zur Abmilderung besonderer Belastungen in Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe.

Gegenstand der Zuwendung sind die betriebs­notwendigen Ausgaben der antrags­berechtigten Unternehmen und Freiberufler in Höhe von max. 50 % des durch­schnittlichen Jahres­umsatzes der letzten drei Jahre (bzw. der Dauer der Geschäfts­tätigkeit bei jungen Unternehmen).

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben