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CORONA-SOFORTHILFE

Sofern Sie ein Schreiben erhalten haben, ist mit der Berechnungshilfe der tatsächliche Liquiditätsengpass zu ermitteln. Die Berechnungshilfe finden Sie hier.
Wir bitten höflichst von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse.

Tier­heim­förderung - Antrag­stellung bis zum 31.03.2023 möglich!

Die Antrag­stellung für das Programm zur „För­derung der Einr­ichtung und des Aus­baus von Tier­heimen und ähn­lichen Ein­richtungen“ ist bis zum 31.03.2023 möglich. Zweck der Zuwen­dung ist die Verbes­serung der Tier­schutz­situation in Tier­heimen. 

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben