a) Antragstellung kommunale Träger, Landessportbund und sonstige gemeinnützige Träger
Für den Zuwendungsbereich I (ELER) ist ein formgebundener Antrag bis zum 31.03. eines jeden Jahres elektronisch zu stellen. Erster Antragsstichtag ist einmalig vier Wochen nach Veröffentlichung der SportinfrRL M-V.
Für Bauvorhaben kommunaler Träger und sonstiger gemeinnütziger Träger im Zuwendungsbereich II startet das für Sport zuständige Ministerium einen Projektaufruf. Dabei regelt es auch Näheres zum Projektauswahl- und Antragsverfahren.
Für Vorhaben des Landessportbundes ist der Antrag an das für Sport zuständige Ministerium zu richten und ist jederzeit möglich.
Das für Sport zuständige Ministerium prüft den sportfachlichen Bedarf nach den in der Richtlinie genannten Kriterien und leitet den Antrag an die Bewilligungsbehörde weiter.
Die Antragsformulare im Zuwendungsbereich II können hier auf der Website heruntergeladen werden. Dem Antrag sind alle baurelevanten Unterlagen gemäß Checkliste beizufügen.
b) Antragstellung gemeinnützige Sportorganisationen
Gemeinnützige Sportorganisationen richten ihren Informationsantrag über die zuständigen Stadt- und Kreissportbünde bis zum 31.08. für das jeweilige Folgejahr an den
Landessportbunde Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wittenburger Straße 116
19059 Schwerin.
Der Landessportbund prüft den sportfachlichen Bedarf nach den in der Richtlinie genannten Kriterien sowie seiner verbandlichen Kriterien und die Finanzierbarkeit der geplanten Baumaßnahme.
Für den Zuwendungsbereich I gibt der Landessportbund ein Votum dem Grunde nach ab und zeilt dies dem Vorhabenträger mit. Dieser stellt bis zum 31.03. jeden Jahres einen elektronischen Antrag. Erste Antragsstichtag ist einmalig vier Wochen nach Veröffentlichung der SportinfrRL M-V.
Für den Zuwendungsbereich II trifft der Landessportbund die Förderentscheidung dem Grunde nach und teilt diese dem Vorhabenträger mit. Dieser stellt anschließend bis zum 31.03. einen formgebundenen Antrag. Erster Antragsstichtag ist einmalig vier Wochen nach Veröffentlichung der SportinfrRL M-V.
Die formgenundenen Anträge im Zuwendungsbereich II sind beim
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Sport- und Kommunalförderung
Werkstraße 213
19061 Schwerin
zu stellen.
Die Antragsformulare im Zuwendungsbereich II können hier auf der Website heruntergeladen werden. Dem Antrag sind alle baurelevanten Unterlagen gemäß Checkliste beizufügen.
Ein weiteres Antragsverfahren ist zulässig. Die Informationsanträge sind in diesem Fall bis zum 31.01. und die formgebundenen Anträge bis zum 31.05.des jeweils laufenden Jahres zu stellen.
c) Antragstellung Träger von Einrichtungen des Spitzensports
Der Vorhabenträger stellt einen Antrag auf Gewährung einer Landes- und Bundeszuwendung beim für Sport zuständigen Ministerium mit allen baurelevanten Unterlagen gemäß Checkliste (siehe unten). Bei gegebener Zuwendungswürdigkeit wird der Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet.
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.