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Sportstätten­förderung

Ziel ist der Erhalt und die Weiter­entwicklung einer bedarfs­gerechten und modernen Sport­infrastruktur, die Verbesserung der Bewegungs­angebote für alle Menschen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließ­lich inklusiver Angebote. Darüber hinaus sollen die Zuwendungen einen Beitrag zur Gleich­stellung, zur Nachhaltig­keit und zum Klima­schutz leisten. Dafür werden Zuwendungen für Moderni­sierung, Sanierung (einschließlich energetischer Maßnahmen), Instand­setzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von kommunalen und vereins­eigenen Sport­stätten sowie deren Ausstattung mit Sport­geräten gewährt.

Programm­kurzbeschreibung

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger für den Zuwendungs­bereich I können sein:

  • Landkreise und Gemeinden in M-V mit Ausnahme der Gemeinden über 50.000 Einwohner
  • Gemeinnützige Sport­organisationen, die Mit­glied des Landes­sport­bundes M-V e.V. (nach­folgend Landes­sport­bund genannt) sind

Zuwendungsempfänger für den Zuwendungs­bereich II können sein:

  • Landkreise und Gemeinden in M-V
  • Gemeinnützige Spor­torganisationen, die Mit­glied des Landes­sport­bundes M-V e.V. sind
  • Landes­sport­bund M-V e.V.
  • Sonstige gemeinnützige Träger, deren Sitz und Wirkungs­kreis sich in M-V befindet

Was wird gefördert?

Sportstätten im Sinne der SportinfrRL M-V sind:

  • Kernsportanlagen (Sport­hallen, Sport­platz­anlagen, Schwimm­sport­anlagen),
  • Spezial­sport­anlagen (für Sportarten wie z. B. Tennis, Kegeln, Wasser­sport, Schieß­sport, Motor­sport und Reit­sport)
  • Funktionsgebäude und Räumlichkeiten, die sozialen, gesund­heitlichen sowie Verwaltungs-, Bewirtschaftungs- und Bildungs­zwecken im Sport dienen, Bestand­teil von Kern­sport- und Spezial­sport­anlagen sind und mit dem Sport­betrieb unmittelbar zusammen­hängen,
  • Anlagen für Spiel, Sport und Bewegung, insb. für Gesund­heits­sport und Trend­sport­arten
  • Sport­schulen des Landessport­bundes
  • Einrichtungen des Spitzen­sports

Weitere Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Anteil­finanzierung in Form eines nicht rück­zahlbaren Zuschusses oder einer nicht rück­zahlbaren Zuweisung gewährt und auf einen Höchst­betrag begrenzt. Die Zuwendungen für Bau­maßnahmen an den Sport­schulen des Landes­sport­bundes können im Wege der Voll­finanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.

Weitere Details sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wie ist das Antragsverfahren?

a) Antragstellung kommunale Träger, Landes­sport­bund und sonstige gemein­nützige Träger

Für den Zuwendungs­bereich I (ELER) ist ein formgebundener Antrag bis zum 31.03. eines jeden Jahres elektronisch zu stellen. Erster Antrags­stichtag ist einmalig vier Wochen nach Veröffent­lichung der SportinfrRL M-V.

Für Bauvorhaben kommunaler Träger und sonstiger gemein­nütziger Träger im Zuwendungs­bereich II startet das für Sport zuständige Ministerium einen Projekt­aufruf. Dabei regelt es auch Näheres zum Projekt­auswahl- und Antrags­verfahren.

Für Vorhaben des Landes­sport­bundes ist der Antrag an das für Sport zuständige Ministerium zu richten und ist jederzeit möglich.

Das für Sport zuständige Ministerium prüft den sport­fachlichen Bedarf nach den in der Richtlinie genannten Kriterien und leitet den Antrag an die Bewilligungs­behörde weiter.

Die Antrags­formulare im Zuwendungs­bereich II können hier auf der Website herunter­geladen werden. Dem Antrag sind alle baurelevanten Unter­lagen gemäß Check­liste beizufügen.

b) Antragstellung gemeinnützige Sportorganisationen

Gemeinnützige Sportorganisationen richten ihren Informations­antrag über die zuständigen Stadt- und Kreissport­bünde bis zum 31.08. für das jeweilige Folgejahr an den

Landessportbunde Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wittenburger Straße 116
19059 Schwerin.

Der Landessportbund prüft den sportfachlichen Bedarf nach den in der Richtlinie genannten Kriterien sowie seiner verbandlichen Kriterien und die Finanzierbar­keit der geplanten Bau­maßnahme.

Für den Zuwendungsbereich I gibt der Landes­sport­bund ein Votum dem Grunde nach ab und zeilt dies dem Vorhaben­träger mit. Dieser stellt bis zum 31.03. jeden Jahres einen elektronischen Antrag. Erste Antrags­stichtag ist einmalig vier Wochen nach Veröffent­lichung der SportinfrRL M-V.

Für den Zuwendungsbereich II trifft der Landessport­bund die Förder­entscheidung dem Grunde nach und teilt diese dem Vorhaben­träger mit. Dieser stellt anschließend bis zum 31.03. einen formgebundenen Antrag. Erster Antrags­stichtag ist einmalig vier Wochen nach Veröffentlichung der SportinfrRL M-V.

Die formgenundenen Anträge im Zuwendungsbereich II sind beim

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Sport- und Kommunalförderung
Werkstraße 213
19061 Schwerin

zu stellen.

Die Antragsformulare im Zuwendungs­bereich II können hier auf der Website herunter­geladen werden. Dem Antrag sind alle baurelevanten Unter­lagen gemäß Checkliste beizufügen.

Ein weiteres Antragsverfahren ist zulässig. Die Informations­anträge sind in diesem Fall bis zum 31.01. und die form­gebundenen Anträge bis zum 31.05.des jeweils laufenden Jahres zu stellen.

c) Antragstellung Träger von Einrichtungen des Spitzensports

Der Vorhabenträger stellt einen Antrag auf Gewährung einer Landes- und Bundes­zuwendung beim für Sport zuständigen Ministerium mit allen baurelevanten Unterlagen gemäß Checkliste (siehe unten). Bei gegebener Zuwendungs­würdigkeit wird der Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weitergeleitet.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.


Weiter­führende Informationen, Rechts­grundlagen, Antrags- und Verfahrens­dokumente:

Bitte unbedingt beachten! Die Formulare stehen nur beschreibbar zur Verfügung, wenn sie vorher heruntergeladen und gespeichert wurden. Bitte öffnen Sie zum Bearbeiten, das auf Ihrem PC gespeicherte Formular.


Programmformulare

Sie haben Fragen?

Zuwendungsbereich I

Nancy Rodewald

Telefon: 0385 6363-1353

E-Mail senden

Anke Kutzner

Telefon: 0385 6363-1327

E-Mail senden

Zuwendungsbereich II

Bianka Poschmann

Telefon: 0385 6363-1323

E-Mail senden

Martin Krause

Telefon: 0385 6363-1316

E-Mail senden
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