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Anhebung der zuwendungs­fähigen Ausgaben

Bekanntmachung zur Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und der Höchstbeträge der Baudarlehen

Mit Wirkung vom 01.03.2024 tritt die Bekanntmachung zur Anhebung der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ und der „Modernisierungsrichtlinie“ in Kraft. Näheres entnehmen Sie bitte den Merkblättern zu den jeweiligen Förderprogrammen.

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