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Achtung!

Die Mittel für Mini­solar­anlagen für Eigen­tümer sind aus­geschöpft. Weitere Anträge von Eigen­tümern haben keiner­lei Aus­sicht auf Erfolg. Bitte sichten Sie die Erläu­terung beim Förder­programm.

Härte­fall-Hilfs­programm für private Haushalte zu nicht leitungs­gebundenen Brenn­stoffen

Die Beratungen auf Bund-Länder-Ebene der verwaltungs­technischen Fragen zu den Härtefall­hilfen sind abgeschlossen. Informieren Sie sich über Einzel­heiten gerne auf der Internet­seite des Ministeriums für Klima­schutz, Landwirt­schaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V unter diesem Link: regierung-mv.de.
Bitte sehen Sie zu diesen Härtefall­hilfen von telefonischen und anderen Nachfragen im Landes­förder­institut ab.

2. Programmaufruf "Re-Start Lebendige Innenstädte M-V" - jetzt bewerben!

Sofortprogramm "Re-Start Lebendige Innenstädte M-V" zur Revitalisierung der Innenstädte

Ab sofort können sich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dies noch nicht getan haben, für das Förderprogramm des Landesbauministeriums „Re-Start Lebendige Innenstadt“ bis zum 28.02.2022 bewerben.

Das Land fördert in den Innenstädten Maßnahmen für kommunale und wirtschaftliche Aktivitäten sowie städtebauliche oder bauliche Projekte, die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen, um coronabedingte Folgen abzumildern. Die Zuwendung kann als Gesamtprojekt mit bis zu drei Teilprojekten beantragt werden.

Antragsberechtigte Kommunen (Grund-, Mittel- und Oberzentren) bzw. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften, zum Beispiel Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen, die in den vorstehend genannten zentralen Orten tätig sind und über geeignete Projekte verfügen, werden hiermit aufgerufen, Projektvorschläge bis spätestens zum 28.02.2022 im Landesförder­institut M-V einzureichen.

Förderfinder: Finden Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben